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7 (1894) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 1. Hälfte
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Die Rabbiner-Synode von Mainz. 21

Mittel, den Widerspruch gegen ihre Lehren zn widerlegen, als daslodernde Feuer.

Merkwürdig ist es, daß die feindlichen Maßregeln des Papstthumsgegen die Juden damals in Deutschland am wenigsten durchschlugenund daß sie unter dem Kaiser Friedrich II. eine verhältnißmäßiggünstige Stellung hatten. Kammerknechte des Reiches und des Kaiserswaren sie zwar und wurden auch so genannt; allein dennoch vertrautenihnen hin und wieder Fürsten wichtige Aemter an, namentlich die Erz-herzöge von Oesterreichs. Diejenigen Juden, welche an den Höfender Fürsten Zutritt hatten, arbeiteten dahin, sich von der kaiserlichenoder landesfürstlichen Judensteuer frei zu machen und erlangten dafürPrivilegien von ihren Gönnern. Da aber in den deutschen Gemeindender Brauch war, die Steuersumme auf sämmtliche Gemeindeglieder nachVerhältniß ihres Vermögens zu vertheilen, so sahen sich die Aermeren,wenn die Reicheren und Angesehenen sich davon losmachten, benach-theiligt und beklagten sich darüber bei den derzeitigen rabbinischenAutoritäten. Eine Rabbinersynode, welche sich in Mainz versammelte(Tammus Juli 1223^), nahm auch diesen Punkt in die Handzur gerechten Regulirung. Es waren bei dieser mehr als zwanzigMitglieder zählenden Synode die angesehensten Rabbiner Deutschlandsvertreten: David b. Kalonymos von Münzenburg (in Hessen-Darmstadt), ein deutscher Tossafist^); Baruch b. Samuel aus Mainz,Verfasser eines talmudischen WerkesZ; Chiskija b. Röuben ausBoppard, der muthige Verfechter seiner verfolgten Glaubens-genossen°); Simcha b. Samnel ans Speier, ebenfalls talmudischer

*) Vergl. Kurz, Oesterreich unter Ottokar u. Albrecht I. R. II. x. 21 ff.

ch Die Beschlüsse dieser Synode (o"w- rn:pn ip;) sind enthalten in 8-ssxx.Meir von Rothenburg gegen Ende x. 112s.. ff. ferner in Nes^x. Mose MenzHo. 202. zum Theil auch Ho. 10 x. 18. und in Salomo Luria's Commentar:zu Isburaot IV. Ho. 18. An den ersten zwei Stellen lautet dasDatum: °ip.nri-^l220, Mose Menz Nr. 10 und Luria, welche das Lssxonsuravon Me'tr Rothenburg ursprünglicher citiren, haben dagegen das Datumgenauer und richtiger: inniii npir uiei demnach drei Jahre

später. Die Namen sind dieselben; nur fehlen in der letzten Stelle einige. Ander ersten muß cs heißen, wie in den zwei übrigen: 'in .nii.n' "i p np'in

'1IP7I, d. h. "NV 'IN nb.n bnn II Iip'bn.

2) David b. Kalonymos wird citirt in Tossafot Lstabot 4 b, kommtöfter vor in Rssxx. Merr von Rothenb. Ho. 572, 752 , 872, auch imVerzeichniß bei Salomo Luria, s. Bd. VI. 2 S. 300; vergl. Asulai Lolrsnr-bs.-6!sciolinr p. 46 Ho. 47. Auch eine Correspondenz zwischen ihm undSamuel b. Barnch in den Ilssxx. gedruckt in der Jesnitzer Edition vonMaimuni's Jad II. Nr. 35.

Z 8stsr Im - Oboolrirru vgl. Asulai S. 38. Nr. 45, 46.

Vergl. Bd. VI 2 S. 253, Lssxx. Chajim Elieser Or-Sarua Nr. 39.