Das Laterän-Concil unter Jnnocenz III. 15
geistlichen und weltlichen Abgeordneten vieler christlicher Staatenzusammengesetzt war, auf dem das Papstthum seine Machtbefugnissezum Höhepunkte erheben durfte und den Grund zu den beiden freiheits-feindlichen, blutsaugenden Orden der Dominikaner und Franziskanerlegte, dieses Concil, welches das christliche Europa in die schmählichenBande geistiger Knechtschaft geschlagen und es in die Stumpfheit derBarbarei zurückgeworfen hat, schlug auch dem Judenthum tiefe Wunden.Au dem Makkabäerfeste, an welchem die Söhne Jakobs die Befreiungvon der syrischen Tyrannei feierten, wurde das Concil geschlossen,welches ihren Nachkommen das Joch tiefster Erniedrigung auflegte(30. November lAb). In dem Gewimmel der riesigen Welthändelvergaßen der Papst und die Väter des Concils die Juden nicht. Vonden siebzig kanonischen Beschlüssen desselben sind vier den Judengewidmet.
Ein Kanon bestimmte, daß die christlichen Fürsten die Judenstreng überwachen sollten, daß sie nicht zu hohe Zinsen von ihrenchristlichen Schuldnern nähmen. Indessen kann man diese Beschränkung— obwohl christliche Geistliche wie Laien den Wucher der Judenbegünstigten und ausbeuteten, und obwohl auch ganze christliche Com-pagnien, wie die Lombarden und Caorsini (auch Ultramoutane genannt),enormen Wucher trieben — einigermaßen gerechtfertigt finden, da dieKirche den finanziellen Bedürfnissen der Zeit keine Rechnung trug undsich streng an den Buchstaben der Bibel hielt. Auch dazu hatte dasConcil zu seiner Zeit einiges Recht, den getauften Juden zu ver-bieten, jüdische Riten beizubehalten (weil, wie erläutert wurde, dieSchrift verbietet, ein Kleid, von Wolle und Linnen gewebt, zu tragen),da die Kirche die Gewissensfreiheit nicht anerkennen durfte, ohne sichselbst aufzugeben. Wenn die Anklage richtig war, daß einige Judendamals die christlichen Processionen zur Osterzeit verspotteten, so warendie Vertreter der Kirche theilweise in ihrem Rechte, ihnen zu verbiete»,sich an diesem Tage öffentlich zu zeigen, obwohl ein billigdeukenderGesetzgeber wegen einiger ungezogenen Individuen nicht die Freiheiteiner ganzen Genossenschaft beschränken würde. Schon mehr Ungerechtig-keit lag in dem kanonischen Beschluß, daß die Juden nicht nur vonihren Häusern und liegenden Gründen den Zehnten zu leisten, sonderndaß auch sämmtliche jüdische Famileuväter sechs Groschen (Denar)jährlich zum Osterfeste zu zahlen hätten. Der katholische Clerus be-trachtete sich als Herrn, dem die Juden als Unterthanen Huldigungs-tribut darbringen müßten. Aber ganz im Geiste des Albigenser-Verfolgers Jnnocenz wurde das kanonische Gesetz erneuert, daß keinchristlicher Fürst irgend einem Juden ein Amt anvertrauen dürfe. Der