Maimuni's Religions-Codex.
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um die weit auseinander liegenden Eiuzelnheiten zu einem einheitlichenGänzen zu ordnen. Maimuni war nicht der Mann, der andersdachte, als er handelte. Die verkörperte Wahrheitsliebe, war ihmnichts so sehr verhaßt, als die Heuchelei, in der Theorie etwas geringzu schätzen und sich ihm aus Rücksichten der Praxis anzubequemen.Er konnte in einer Selbsttäuschung befangen sein, aber nicht ein zwie-spältiges Leben führen. Seine gutachtlichen Aeußerungen zeugen,welche Verehrung er für das talmudische Jndenthum hegte, mitwelcher Gewissenhaftigkeit er es behandelte. Sein talmudischer Codexmuß daher als ein Ausfluß seiner tiefsten Ueberzeugung betrachtetwerden, oder er bleibt räthselhaft. IN größter Unbefangenheit erzählter von sich, daß er mit eigener Hand 'nach talmudischer Bestimmungdie Thorarolle für sich abgeschrieben und am Vorabend des Trauer-tages zum Andenken an den Fall Jerusalems weiter nichts alstrockenes Brod und Wasser genossen habest. Es ist wohl nichterfunden, was seine eigenen Enkel von ihm erzählen, daß Maimunisich Gewissensbisse über seinen Aufenthalt in Egypten gemacht habe,weil es nach talmudischer Vorschrift nicht für einen Sohn Israelsgestattet sei, auch nur zeitweilig in diesem Lande zu wohnen. Injedem Briefe habe er zu seiner Unterschrift die Worte hinzugefügt:„der Unglückliche, der gezwungen ist, täglich ein dreimal verschärftesVerbot zu übertreten" ^). Sein Privatleben war ganz vom talmn-dischen Judenthum durchweht und getragen. Er kannte nichts Höheresals ein Talmudbeflissener (Ralraiä Olluollaini zu sein, und zwar imvollen Sinne des Wortes, und stellte an einen solchen die strengstenAnsprüche der Sittlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Selbstlosigkeit.
Maimuni hat allerdings durch seinen Religionscodex dem rab-binischen Jndenthum einen festen Halt gegeben. Auf der andernSeite hat er es aber auch in feste Bande geschlagen. Vieles, wasim Talmud selbst noch flüssig und deutbar ist, hat er zu einem un-angreifbaren Gesetz erstarren lassen. Wie er in das JndenthumGlaubensartikel eingeführt hat, welche mit dem Denken das Denkenbeschränken sollten, ebenso hat er mit seinem codificireuden Abschlüßender Gesetze dem Jndenthum die Bewegung geraubt. Ohne Rücksichtauf die Zeitlage, in welcher die talmudischen Bestimmungen ent-standen sind, stellte er sie als für alle Zeiten und auch unter ver-änderten Umständen verbindlich hin. Maimuni war darin viel strengerals die Toßafisten, welche einem allzuscharfen talmudischen Gesetze
fl Ullsllot 8sksr llRors, IX 10, Hil. UÄanijot V 9.fl Parchi LaUor o. S sä. Edelmann S. 12.