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6 (1894) Geschichte der Juden vom Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027) bis Maimunis Tod
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Die Jude» in Deutschland.

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da sie kein Grundeigeuthum besessen hätten Weder lebten die JudenDeutschlands vor den Kreuzzügen in einem Zustande des Druckesund der Verachtung, noch waren sie vom Grundbesitz ausgeschlossen.Als der Bischof Rüdiger Huozmann von Spcier den Weiler Alt-speier zur Stadt zog, glaubte er das Ansehen der Stadt nicht besserheben zu können, als wenn er den Inden darin Wohnplätze und Privi-legien einränmte. Neben der Handelsfreiheit in der ganzen Stadtbis zum Schiffshafen und im Hafen selbst besaßen sie auch Ländereien,Gebäude, Gärten, Weinberge und Aecker^). Der Bischof Rüdigerräumte den speier'schen Juden eigne Gerichtsbarkeit ein, und ihrSynagogeuvorstcher oder Rabbiner (^.rollisMaZoAns) sollte dieselbeBefugniß haben, Prozesse zu schlichten, wie der Bürgermeister. Siedurften Sklaven besitzen und von Christen Ammen und Knechtemiethen, gegen das kanonische Gesetz und den Willen des PapstesGregor VII. Auch geschlachtetes Vieh, das nach jüdischem Gesetzeihnen zum Genüsse verboten ist, durften sie an Christen verkaufen.Um sie jedoch vor Belästigungen des Pöbels zu schützen, wies ihnenRüdiger einen eigenen Stadttheil an, der mit einer Mauer umgebenwar, die sie selbst befestigen und vertheidigen durften. Sie hattenalso auch das Recht, Waffen zu tragen. Diese Privilegien, für diesie jährlich 3^ Pfund Goldes speier'sches Gewicht zu zahlen hatten,sollten ihnen für alle Folgezeit verbrieft sein (September 1084).Rüdiger fügte in der Urkunde hinzu, er habe den Juden so günstigeGesetze eingcränmt, wie sie sie sonst in keiner deutschen Stadt genießen'^).Der Kaiser Heinrich IV. bestätigte diese Privilegien durchweg undfügte noch neue günstigere Bestimmungen hinzu.

Vermuthlich genügte der Gemeinde der Schutz nicht, den ihnender Bischof Rüdiger zugesagt; ihre Vertreter, Juda b. Caloniu(Kalonymos), David b. Meschullam, Mose b. Guthiel (Jekuthicl),verwendeten sich daher beim Kaiser, daß er ihre Privilegien in denkaiserlichen Schutz nehmen möge. Heinrich, der trotz seines Leicht-sinns und seines Wankelmuthes nie ungerecht war, stellte ihnen einDiplom aus, das durchaus günstig für die Juden lautet! Niemanddürfe Juden noch ihre Sklaven zur Taufe zwingen, bei Strafe vonzwölf Pfund Goldes, an den kaiserlichen Fiscus zu leisten. Willsich Jemand ans freien Stücken taufen lassen, so sollen ihm drei

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