Note 17.
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8 ) Nahawendi will sogar einen Bann über renitente Parteien verhängtwissen (das. 2 a): -.unre- 1122 min t'iri -rr- 22«: vi>' (pi bpri) n) an
127 27 ii> ppripi — 1'1 N'rt mvn )V 2!21 PV 1 ' 7 p: PN 71 P> . 171 Z 1 7 . 1 PS 77:' N 7 N^ni — 7:1 ,172 i 7 iu 72.2:2' p 7 i':: 111.2 pi> 7 p 2 .2:' n 7 i 752: nip>:p p22' 221 — o'2pLx 7 ? 12p 2211: 72 ii'- 2 : .17111 g 77 7 p 2>2- 7 Pi i':: 7 p:i : 7 p um ;> 77 p 2 nr> 27772:1. iiiv'i 7:1 1:12 7 : 1:22 7 :g: 271 17 P22: 2)1 1722 712p: .2H1 I 2 i 7 w: 7221' 1 L' 1'1 7 :p' .271 is-n 7 N 27 2:' .27 2.21 — P 7 1'27 22 'v ix 12 2 1122 '1:1 1:22112721 11221 P 7 lim 2 ' 7212 .
7 ) Im Punkte der Eheschließung weicht Benjamin vom Talmud vollständigab. Die Ehe soll geschlossen werden durch Verlobung, Heimführen, Morgen-gabe, Bundschlieszen und vor Zeugen (Baschjazi 1 . 0. 89 a.): 12.21 722 P2-:: '72 ' 7 P 21 in:: 7.7122 iigpi: i 2>722 12p:. Daraus könnte man folgern, daß Anandie Eheschließung in der vom Talmud sanctionirten Form gelassen und erstBenjamin die IIsbnda. 1 i abgeschafst hat.
Wenn Salmon b. Jeruchain behauptet, Benjamin Nahawendi habe denKaräismus dadurch befestigt, daß er in denjenigen Punkten, wo Anan noch andem Rabbanismus festhielt, von ihin abging, so hat er ihn nur einseitig auf-gefaßt. Denn, wie sich gezeigt, hat sich Benjamin in einigen Punkten an denTalmudismus gegen Anan gehalten, lieber Benjamin's Schriften vergl. PinslerText S. 15 , über seine Dogmatik weiter unten Note l 8 .
IV.
Unser Gewährsmann für die Entwickelung des Karäismus, Salmon b.Jeruchain, stellt als dritte Phase „die jüngeren Karäer" auf. Ausder allgemeinen Beschreibung bei demselben und bei Jakob b. Reuben erfahrenwir aber wenig von der Natur der Leistungen dieser „221712 2227^". „Siehaben mehrere Bestimmungen aufgestellt, 2'ii: w'cn" sagt der Eine; „sie habensich vertieft, es genau genommen mit den Gottesgesstzen, 0122.1 17:1 ip'2pn 1,21,77",der Andere. Worin bestand diese Thätigkeit? Wir sind hierbei auf Vcr-muthungen angewiesen, die aber auf sicherer Basis beruhen. So wenig wir.auch von dem System Anan's, seiner Jünger und Benjamin's wissen, so liegtes doch klar vor, daß sie nicht conseguent mit dem Nabbanismus oder Talmudgebrochen haben, nicht brechen konnten. Es war den Karäern mit den so-genannten Ritualgesetzen des Judenthums Ernst, sie betrachteten sie als G ottes-gesetze, die man nicht leichthin behandeln dürfe. Sie waren durchaus keineReformer und keine aufgeklärten Nationalisten, um nur die sogenannten Ver-nunftgesetze für verbindlich zu halten. Nun liegen selbst die biblischen Bestim-mungen nicht so umgrenzt und abgeschlossen vor, daß nicht Zweifel über, dieArt und Weise der Ausübung derselben aufsteigen könnten. Nehmen wir dieBeschneidung. Das Gesetz scheint deutlich, aber es ist fraglich, durch welchePersonen, mit welchen Mitteln, unter welchen Umständen es ausgeführt werdensoll. Der Talmudismus ist conseguent; er hat zur Beseitigung solcher Be-denken dis Tradition oder die Halacha oder den Brauch (LlindaZ) d. h.das Volksbswußtsein. Indem der Karäismus diesen Halt fahren ließ, geriether in Verlegenheit. Alles läßt sich nicht aus der.Schrift herleiten, selbst betder geschraubtesten Exegese. Anan ließ das rituelle Schlachten bestehen, sogarwie es scheint, unter den talmudischen Modifikationen. War das conseguentkaräisch, d. h. auf biblischem Grunde? Einer der Karäer Menahem Gizni(Saadia's Zeitgenosse?) gesteht es ein, daß die Riten fürs Schlachten nicht in