Das Karäerthnm.
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Einige karäiscbe Lehrer gaben sich Mühe, der Zerfahrenheit Herrzn werden und Ordnung in das wirre Chaos zu bringen. Die un-beschränkte Freiheit der Schriftforschung, die Anan zur Bedingunggemacht, hatte jedem Einzelnen die Beurtheilung dessen, was ver-bindlich oder nicht verbindlich ist, in die Hand gelegt, den beschränktenGeist des Individuums zum Richter über die Religion eingesetzt unddadurch den Wirrwarr und die Sektirerei erzeugt. Diese Freiheitwollten einsichtsvolle Karäer, welche die Schäden tief empfanden,unter Regel und Gesetz bringen und sie theilweise beschränken, umeinen sichern Boden zu gewinnen. Diese Regel entnahmen sie aberans der mohammedanischen Theologie und wendeten sie auf dasJudeuthum an. Wie die schiitischen (traditionsleugnenden) Lehrerdes Islam, nahmen sie drei Quellen für das religiös Verbind-liche an: den Wortlaut der Schrift (Uletab), die Analogie oderFolgerung (Ukksbod) und die Uebereinstimmung (Lidbur). DenBegriff der Schrift faßten sie aber nicht wie die Rabbauiten, alsgleichbedeutend mit der Thora oder dem Pentateuch, sondern dehntenihn auch auf die Bücher der Propheten und der Hagiographeu ans.Was in diesen Büchern der heiligen Gesammtliteratnr als religiösverordnet oder vorausgesetzt wird, oder was auch nur beiläufig undnebenher in der Bibel vorkommt, das sei Norm für die religiösePraxis. Die Fälle, welche nicht deutlich in der Schrift angegebensind, können durch Analogie aus ähnlichen Fällen gefolgert werden.Aber auch Manches, was weder ausdrücklich, noch angedeutet in derSchrift geboten ist, aber von jeher Brauch innerhalb des jüdischenStammes war, gehöre auch in den Kreis des Religiösen. So istzwar nirgends in der ganzen heiligen Schrift angegeben, daß derMonat mit dem Erscheinen des Neumondes anzufangen sei, auch nicht,daß das Schlachten des Viehes nach gewissen Vorschriften geschehensoll; aber dm diese und andere Punkte von jeher im jüdischen Stammeüblich waren, und zwischen Rabbaniten und den meisten Karäerndarin Uebereinstimmung herrscht, so seien sie hiermit dem Zweifel ent-hoben und religiös verbindlich. Diese Regel war im Grunde ein Zu-geständniß an den Rabbanismus und an den Talmud. Denn woherkonnten denn die Karäer, welche erst von gestern waren, überhauptwissen, daß dieses und jenes seit undenklichen Zeiten Brauch war inIsrael? Doch nur durch den Talmud, das lebendige Gedächtniß der(Überlieferung. Die Karäer haben demnach die Tradition im Principanerkannt, nannten auch die Regel der Uebereinstimmung nach und.
i) Bergt. Note 18 , VI.