Exilarchat und Gaonat.
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derselbe wahrscheinlich durch den Hof des Chalifen aus Babylonienverbannt wurde. Er wanderte nach Maghreb (Kairuau) aus, wo seitGründung dieser Stadt eine zahlreiche jüdische Gemeinde war. Sakkal ^(wurde in der Exilarchenwürde bestätigt, obwohl der verbannte Exilarchtalmudisch sehr gelehrt war*). Als die spanischen Gemeinden dasAnsuchen an ihn stellten, ihnen ein Talmudexemplar zuzusenden,kopierte er ein solches aus dem Gedächtniß. Immer mehr gerieth dasExilarchat in Abhängigkeit vom Gaonate, welches mißliebige Fürstenin die Acht erklärte und nicht selten in die Verbannung schickte. Dasich aber die Exilarchen, wenn sie zur Macht gelangten, der Abhängigkeitentschlagen wollten, so entstanden daraus Reibungen, welche einenschlimmen Einfluß auf das babylonische Gemeinwesen übten. — Esscheint, daß die Gaonen seit der Entstehung des KaräerthUms sichauch auf einen Zweig der Literatur legten, den sie bisher vernach-lässigt hatten. Die Agada oder die homiletische Ausschmückung derBibel war bisher nur in Judäa gepflegt worden. Der schon erwähnteGaon Chaninal Kahana, ein Jünger R' Jehudal's trug, so viel be-kannt ist, zuerst neben dem halachischen Stoff auch agadische Auslegungfür die Jünger vor. Aus diesem Vortrage sammelte ein JüngerR'Samuel einen Midrasch auf einige Bücher des Pentateuchs unterdem Titel Esphast (nach dem Anfangsversc). Auch andere Agada-sammlungen, wie das Jelamdenu (Naiioliuwa), mögen in derselbenZeit entstanden sein.
Nach R' Chaninal Kahana fungirte in Sura Mari Halevib. Mescharschaja (775—78) und auf ihn folgte R' Bebai Halevib. Abba (775—88). Ihre pumbaditanischen Zeitgenossen waren nachMalka, jenem Gaon, welcher zur Amtsentsetzung des ExilarchenNational am meisten beigetragen hatte: Rabba b. Dudal (773—82),der sich in einem Punkte zur karäischen Strenge hinneigte und vonJehudal abging st, und nach Rabbas Tod, nachdem sein NachfolgerSchinuj nur kurze Zeit fungirt hatte, R' Chaninal b. AbrahamKahana (782). Zwischen ihm und dem damaligen Exilarchen entstandein Zerwürsniß unbekannter Art, das dahin führte, daß der Gaonseines Amtes entsetzt und an seiner Stelle Huna Mar Halevib. Isaak erwählt wurde (786).
Die beiden zeitgenössischen Gaonen R' Bebai und Chaninal führtenmit Zustimmung des Exilarchen eine wichtige civilrechtliche Verordnung
st Vergl. Note 12, 4.
2 Jalkut zu dlurasrl Nr. 736, 220 ä. Vergl. dazu Rapaport in Lsisia(Rsrnsä VI. S. 241.
st Vergl. Note 23, II.