Bostanai's Nachkommen.
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aber nicht von den Söhnen Bostanai's, welche hochmüthig waren undungerechten Druck ausübten" Z. Die leidenschaftlichen Streitigkeiten umdas Chalifat zwischen dem Hause Ali's und der Omejjaden wiederholtensich im Kleinen in dem jüdischen Babylonien. Das halbe Jahrhundertvon Bostanal und der Entstehung des Gaonats bis zum ExilarchatChasdai's (um 670 — 730) ist daher sehr dunkel. Von den f»n-girenden Gaonen und Schulhäuptern innerhalb dieser Zeit sind eben-falls nur wenige bekannt und ohne chronologische Reihenfolge. NachMar-Isaak, wahrscheinlich dem ersten Gaon der suranischen Hoch-schule, fungirte R' Huna'i gleichzeitig mit Mar-Rllba in Pumbadita(um 670 — 80"). Diese beiden Schulhäupter erließen eine wichtigeVerordnung in Betreff der Ehescheidung, wodurch ein talmudisches Ge-setz außer Kraft gesetzt wurde. Nach talmudischen Grundsätzen kannnämlich die Ehefrau nur in seltenen Fällen auf Scheidung antragen,wenn der Gatte an einer ekeligen Krankheit leidet oder eine widrigeHantirung treibt. Selbst wenn die Frau einen unüberwindlichenWiderwillen gegen den Ehegatten empfindet, soll sie von Gerichtswegengezwungen werden, bei ihm zu bleiben und ihre Pflichten zu erfüllen,und sie wird mit Verlust der Morgengabe und selbst ihrer Mitgiftbedroht, falls sie auf Scheidung besteht. In der saburäischen Zeithatte man diese Härte ein wenig gemildert, daß wenn die Frau ihrenWiderwillen gegen den Ehegatten nach Verlauf eines Jahres nichtaufgiebt, das Gericht wohl auf die Ehescheidung eingeht und den Gattendazu zwingt, die Frau aber dadurch Einbuße au ihrem Vermögen er-leiden soll. Dadurch wurde aber die Milde trügerisch. Durch dieHerrschaft des Islam änderte sich das Sachverhältniß. Da der Korandie Stellung der Frauen ein wenig gehoben hatte und der Ehegattingestattet, auf Scheidung anzutragen, wandten sich unzufriedene Ehefrauenan das mohammedanische Gericht und erzwangen, ohne Verlust, dieEhescheidung. So sehr hatte in kurzer Zeit die Anschauung des herr-schenden Volkes auf die Juden eingewirkt. In Folge dessen führtenR' Hunai und Mar-RLba eine vollständige Reform der Ehescheidungs-gesetze ein. Sie hoben nämlich das talmudische Gesetz vollständig aufund gestatteten der Ehefrau auf Ehescheidung anzutragen, ohne daßdie Frau dadurch irgend einen Verlust an dem ihr Zukommenden zu
Z Scherira Sendschreiben S. 37, 39.
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