Note 39.
167
Umgekehrt dürfte das für dis Benediktion nach dem Morgen-Loimma,übliche und schon bereits während der Tempelzeit feststehende Gebet a-^n manursprünglich auch für die Lsraolur nach dem Abend - Lelisma in Uebung ge-wesen sein. Das Gebet nnan: man am Adend wird wenigstens vor Rabnirgends genannt. Es ist daher wohl anzunehmen, daß auch aanan: nan daSProdukt der gebetesschöpferischen Thätigkeit dieser Zeit gewesen, obgleich dieseAnnahme in dem uns in der bahylonischen Gemara tradirten Wortlaut Rab'skeinesfalls eine Stütze findet.
Das Achtzehngebet, die Pspllilla, deren Einführung auf die große Synodezurückgeführt wird, sowie die Zahl der Benediklionen und deren Grundlinienjedenfalls schon zur Zeit des Tempels feststnnden, hatte aber trotzdem nochlange nachher nicht die von uns angenommene und von dem sepharsischenRitus noch immer in Einigem disferirende Form. Was den historischen Aus-bau der Ispdilla betrifft, so ist der Ausführung von Zunz (GottesdienstlicheVorträge p. 367. ff.) nichts hinzuzufügen. Jedenfalls waren für die täglicheIspllilla, schon zu Zeit des Tempels achtzehn Benediktionen eingeführt. Einefeste Ordnung und Formulirung derselben fand aber jedenfalls erst durchR. Gamaliel zu Jabne statt, und zwar mit Hilfe Samuels, des Kleinen.')Auffallend erscheint aber bei dieser Voraussetzung, daß zwischen RR. Gamaliel,Josua, Akiba und Elieser über die Pflicht der täglichen Verrichtung des Acht-zehngebets ein Streit sein konnte, und daß R. Elieser das tägliche Gebet mehr,der beliebigen Fassung eines jeden Einzelnen überlassen wollte.") Die Lösungdieses Räthsels liegt jedoch darin, daß das Achtzehngebet ursprünglich über-haupt nur als Gemeinde gebet und nicht als Einzelgebet verordnet wurde.Dasselbe war ursprünglich nur zum Vortrag für den Vorbeter in der Gemeinde(o:ar n-sr) bestimmt. So ist in der Llisodim I'aanit, II., 2. ff., welche diealte Ordnung des Gebets für die außerordentlichen Fasttage, wie sie offenbarschon zur Zeit des Tempels bestand,") referirt, nur von dem Gebete desgeübten Vorbeters, nicht aber von einem stillen Einzelgebet die Rede.'') Daßdas Achtzehngebet bei seiner ursprünglichen Abfassung nur als Gemeindegebetund nicht als Einzelgebet gedacht wurde, beweist schon die Pluralform insämmtlichen Benediktionen, selbst in solchen, in denen für den Einzelbeter dieSingularform geeigneter erscheint wie um in der vierten und npbn a-an in derdreizehnten Benediktion. Andererseits schließt auch das Verbot des Nieder-schreibens der Gebete, welches zur Zeit des R. Jsmael noch bestand") und dieNothwendigkeit des Auswendigbetens ohne eine schriftliche Vorlage, was einegroße Übung (ch-o) voraussetzen mußte, die Bestimmung für den allgemeinenGebrauch aus. So war denn auch R. Ganialiel der erste, der das vorge-schriebene tägliche Achtzehngebet als eine Pflicht für jeden Einzelnen prokla-mirte"), wodurch er aber den Widerspruch seiner Genossen hervorrief, desR. Josua, welcher nur einen Anschluß an den Inhalt des Achtzehngebctes
') Lsraeiiob 28. h.
") Daselbst.
") Vergl. laanit II. 5., wo von einer Verschiedenheit des Gebrauchszwischen Jerusalem und dem Tempelberg und anderen Orten gehandelt wird.
Ü Dort heißl es nur von dem Vorbeter, der ein sein soll: omni
.an oaaa- .o-w"- anaa> maoa ripaon: a'oa'p acnw)
") Lahhab llö. d und ssrnsaii. das. XVI. 1.
") lisraoiiob 28. d: >1 ooa'p >onaa> a°n or--? an: an )a: omn ^n')2a ^aon'o n"' pp:a :no an: a"' h'wma nra msan .onaa' an omn >'"o a"' p>na o:a:n PLN.M
36 *