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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Note 29.

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der bald nach Beginn eingetrosfene Mitkaiser Berns hat dann Strafe» über dieJuden ergehen lassen, sie der bürgerlichen Gerichtsbarkeit für verlustig erklärtund dis Gesetzeslehrer, namentlich R. Simon b. Jocha'l, bekannt als Römer-feind verfolgt. Sein Höhlenleben wäre dann während Varus' grausigenRegiments in Syrien, in Antiochien und Laodicea zn setzen, bis nach dessenTode (Winter 169). Wir haben dadurch chronologischen Raum für seinenHöhlenaufenthaltum 161169. Man darf sich nicht daran stoßen, daß dietalmudischen Nachrichten übereinstimmend diesen auf dreizehn Jahre aus-dehnen. Die Zahl 13 ist im Talmud durchaus als runde Zahl anzusehen undkehrt bei verschiedenen Nachrichten wieder, die daher nicht streng genommenwerden darf. 13 Jahre verkehrte R. Akiba bei R. Elicser (lerus. LssaolümIV. p. 33. d); 13 Jahre litt R. Juda I. an einer Zahnkrankheit (I. XilaimIX. p. 32. In, VsiisÄs Ladda. e. 43., lmöl. Lada Usüia p. 85. a.); 13 Jahrewar R. Seira's Vater Steuereinnehmer (b. Lzmlleärin p 25. d.), und nochviele andere Beispiele. Wenn wir also Simon b. Jocha'l's Höhlenleben währendVerus' Regiments setzen und ihn wieder nach dessen Tod zum Vorscheinkommen lassen, so haben wir für seine anderweitige Thätigkeit Spielraum, fürseine Lehrtätigkeit in Thekoa und für seine Reise nach Rom, nm die feindlichenDekrete aufheben zu lassen, alles nach Berus' Ableben, während der Allein-regiernng Mark Aurel's nach 169. Die Nachricht über R. Simon's Reise nachRom (Ns'tls, p. 17), die Mitreise des Eleasar b. Joss und die Voraussetzung,eine verhängte Religionsversolgung, ist historisch. Diese Verfolgung darf mannicht mit der Hadrianischen zusammenwürseln (Lapoporh Lrsod MUin p. 20);sie betraf nur Ritualien, während die Hadrianische meistens die Lehrtätigkeitmit Strafe belegte; gilt nur von der hadrianischen. Ob sich

die Nachricht, daßnach dem Tode des Patriarchen Simon b. Gamaliel dieLeiden sich mehrten" auf diese Verfolgung unter Verus bezieht, kann wederbejaht, noch verneint w.rden; wenigstens kann man diese Notiz nicht als chro-nologische Basis nehmen. Ueberhaupl ist die Stelle: ni>p ppav- 'i

w-n mru (-<o V) (losilta Lola, Ende und daraus in Ladli und ,Isr»8.das.) ziemlich dunkel. Das Wort bedeutet im Talmud Heuschrecken undPerser d. h. Gueber, aber keineswegs Parther, wie Krochmal allzusichcrannimmt (Oiurlu^ II. p. 72. 92. Xo. 8). Es kann sich also nicht auf die In-vasion der Parther unter Vologeses 161 beziehen; denn bis Palästina sind siekeineswegs gedrungen. sVergl. Brann und Kaufmann Monatsschrift I. p. 1IO)j.

Das Höhlenleben R. Simon b. Jochal's, welches die kabbalistische Mystik,um ihrem Ursprünge das für die Extasc günstige Halbdunkel einer geheimnißvollenScenerie zu vindiciren, so sehr ausgebeutet hat, bietet ein interessantes Bei-spiel, wie die wundersüchtige Sage einen ganz einfachen, naturgemäßen Vorgangdurch allmälige Ansätze und Ueberarbeitnngen in ein staunenerrcgcndes Mirakelverwandelt An fünf Stellen wird dieses Höhlcnlcben mit seinen Folgenerzählt (s. 8ollsdiih IX p. 38. <1. deussiv Lalida o. 79. Mär. Xolisleb zu10. 8. M Xsblrsr zu I. 9.; I>. Ladlmb 33. d., welche hier, der Kürze wegen,der Neihefolge nach mit X. L. 6. O.. bezeichnet werden sollen): aber jedederselben (mit Ausnahme von X.> hat hineingcträgene Züge deren Entstehungman mit Anwendung der Kritik leicht verfolgen kann. X. scheint mir dieursprüngliche Fassung zu haben, und sie soll bei der kritischen Operation zuGrunde gelegt werden; am meisten Entstellungen enthält aber X. Die Nachrichtin X. weiß nur von R. Simon allein, daß er sich dreizehn Jahre wegeneiner politischen Verfolgung in einer Höhle verborgen gehalten: mein 'i