Note 20.
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soll heißen imv "ih. Diese beiden Stellen haben aber den wichtigen Schlußvon der Missliebigkeit dieser Sophistik, daß jener Jünger (Symmachos) nichtvon solchen abstammen könne, deren Eltein am Sinai gestanden: m>-> p-mn,n'oi und daß er dadurch außer Stande'gewesen, eine prak-
tische Entscheidung zu treffen: >-v-o- pi' rvT, n-noi-o mn.
N. Meir lehrte auch in Ardiskos (Xasir 56, a, Dosislba L, e, 5,
Ollolob e, 4,): v'wmo p penn- "> rin mnrv n>po' M28,iv'2 iipbn 'i ion
N07N0 pri 'i'nQ rin: (ir°> 10 rinrr 'r) und s, Lrubin II, 1,: 1'N2 '1 r>vL"e> NL"-!2oi^o'irnr. Ardiskos ist aber mit Damaskus identisch; denn mrp vp wird
(b, Lada Labia. 57. a) mit nnrrni n'vn o:po'irp erklärt und in der Parallel-stelle (s Liclnsestin 6I.ä,, Osnssis Ladda o, 44,) n'::on: n>on oipOv^i sVergl,dagegen Neubauer la 6so§r. ctu 1, p. 196Z Während der hadrianischen Ver-folgung war R, Meir in Babylonien, wie aus d. Xboäa Lara p. 18 hervorgeht,(i'n2 ">) 8:28 non pop und ebenso muß man lesen Ustir, Lodsieb p, 102 ci,:^2-8 prp: wie Heilperin die Lesart hat (s. V. imv), Ueberhaupt scheinen dieJünger R. Akiba's nach der Euphratgegend geflohen zu sein.
20 .
Der Aufstand der Jude» unter Antoninus Pins und U. Sinion
den Jochai.
Capitolinus erzählt und zwar unzweideutig: unter dem ersten Antoninushaben die Juden eben so wie die Germanen und Dacier abermals einen Auf-stand gemacht, sind aber durch Statthalter und Legaten nisdergeworsen worden(in Lnboninnin Lium o, 5.) . , . dsrruanos, Davos abgus Inciasos rsdsi-ianbss ooubnält per xrassläes ao IsKatos, Es klingt sehr unwahrscheinlich;denn daß hier von den Inden in ihrem Stammlande, in Judäa die Rede ist,versteht sich von selbst Nun war dieses Land durch den Betar'schen Kriegund das Hadrianische Verfolgungssystem fast entvölkert worden und sollte dochwieder einen noch so schwachen Aufstand auch nur versucht haben? Allzu unbe-deutend muß er doch nicht gewesen sein, da die Kaiser-Annalen ihn des Aus-zeichnenS würdig befunden haben, woraus Capitolinus die Nachricht geschöpfthat. Schwiegen die talmudischen Quellen ganz und gar darüber, so müßteman diese Nachricht bezweifeln. Allein sie theilen aus dieser Zeit einige Notizenmit, die zwar nicht geradezu von einem Aufstande sprechen, aber die Wirkungeneines solchen ahnen lassen, oder richtiger nur als Wirkungen eines neuen er-bitterten Verhältnisses zwischen Juden und Römern verständlich sind. Zur ZeitR. Simon's ben Jochai, d, h, zwischen dem Betar'schen Kriege und N, Juda's I.Patriarchat (138 — 165) wurde den Juden die Civilgerichtsbarkeit entzogen,worauf dieser Tanni bemerkte: er müßte Gott dafür danken, da er sich nichtzum Richter berufen fühle (Isrns, Lzmüsäriu I. y, 13, a und XIV. y, 21, d,):v'rn sneew z'oo mv rnnvv Her: mm' vom
pi-v (so die richtige Lesart; die erste Stelle hat falsch ne>v' ppve- vo-r). Manwird wohl einräumen, daß das Entziehen der Gerichtsbarkeit nur die Folgeeines vorangegangencn Zerwürfnisses sein kann. Mit Recht stellt es derTalmud das. in eine Reihe nnt dem Entziehen der peinlichen Gerichtsbarkeitvor der Tempelzerstörung unter der Herrschaft der Landpsleger,
Die zweite Notiz erzählt: In Folge einer Delation über die Gesinnungder Tanaiten gegen die Römer sei R, Simon b. Jochai zum Tode verurtheilt