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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Geschichte der Juden.

'L"72'- 222'2 22.2 22r 12'M. Die talmudische Erklärung das. kann auch historischsein: daß ein römisches Dekret gedroht habe, wenn am Mittwoch Hochzeit gemachtwürde, so solle dem römischen Befehlshaber bei der Braut das sns primas uoetiszustehen, 222,2 20222 m-22 'p'222 28:22. Aus diese Zeit bezieht sich

auch jene Tradition . Lsbudob I. p. 5. k>. Zz'nllsä. 33. d. iilstz'iliab Daanito. 6.): 11:22 -'»mm :'2 22:22 (01222 2:p) rrni 8:p 2'>'2:o> V222 ?222 222 pow mv

L'2' 2222 02' 2,2222 2'22:n NN (2:2 '82) 8'2 2:222 21 NM com2 :>2L'2: .;2 >':2L' p.

Diese Worte:als sie hörten, als sie sahen, riefen sie", beziehen sich augen-scheinlich auf die feindlichen Spione; irrthümlich nehmen es aber Raschi undTosaphot als Zeichen, die unter den Juden verabredet waren, um sich voneiner statthabenden Beschneidung oder Hochzeit hinter dem Rücken der Feindegegenseitig zu unterrichten. An einer Stelle ist das Schlagwort 2:22 durchCorruption so verwischt worden: daß es erst in späterer Zeit emendirt werdenmußte und noch heutigen Tages nicht genügend erkannt ist. Zu der Bestim-mung, daß die Dörfler dis LIsZiila am Purimfeste vor dem 13. am Montag

oder Donnerstag lesen dürfen heißt es in Isrns. UsZ'ilia I. p. 70 4.:) 01,2:22 -m2,2r 82 22M M1P' im ;'522v:2w 2:,2:22 2N 'P2 '22 '1 .2"'2 2,2M P21,2 ;'2222!22',d. h. wenn Gefahr für das Lesen der iilstz'illa vorhanden ist, soll man sie zurZeit oder gar nicht lesen. Das Wort p:r.iv22' ist corrumpirt worden inwas gar keinen Sinn gicbt. Dieselbe Lesart stand auch früher in der Dosilta,ist aber in unserem Texte verwischt. Ebenso hat R. Hai in Ladli UsZilla I. a.2M2 gelesen: n8n P21,2 pn 22 1'12,22:21 8'n:.2 2,2 P212 . . 22:2' '2 2:2.1. S.Nachmani '2 2:1228,2 zur Stelle. Aus 7:2,22:2 haben Copisten gemacht 782202,und diese widersinnige Lesart hat den Späteren viel Kopfbrechens gemacht.

IV. Im zusammenhängenden Berichte über den Fall Betar's, der wohl vonR. Juda, dem Patriarchen hsrrührt (o. S. 458) heißt es auch: Hadrian habeein Areal von 1800 Quadratmil mit den Leichen der in Betar Gefallenen inaufrechter Stellung umzäunen lassen und einen Befehl erlassen, sie nicht zu beer-digen, und sie seien erst unter seinem Nachfolger zur Bestattung gekommen(Isrus. Daanit IV. p. 89. a. und Dllrsni Laststa zu 2. 2.): 2'2 8:22 222

u8ll 22'2 '2:22.2 222 :r',22: '2W'2'8 2'222 ;2 8'2 2"' 8p 8'2 22'p 2N22> P2-22 2N"22u8

122,2"2' 22'8>' MN 2NN 182 22P2' 2P 122p'2> 22'8p 2» NM 2'2' U'.V'LI 221p.

Ein Amora aus späterer Zeit tradirt, daß die religiöse Behörde zum Andenkenan die erlangte Erlaubniß, die Gefallenen Betar's zu beerdigen, eine Bene-diction im Tischgebet hinzuzufügen verordnet habe (das. und Labil Lsraobot48. 1)., Daauit: 31. a., Lada. Lalra 122. a., auch Pdrsni Ladda zu I. 13.):n8v 2:2.2 .2'2221 2:22 2p2p: 22:2,22 22'2 '.1122 i:,21'2':2 (.11,22 '2 : >222) 1112 '2 22122:2,28 11,212' 2"2221 12201. Derselbe Amora meint auch: daß der 15. Ab. zumAndenken an die Erlaubniß zum Freudentage erhoben worden (Ladli an denletzten zwei Stellen und Ddrsni Ladda das). Wenn auch das Letztere kritischbezweifelt werden kann, so bleibt doch die Hauptsache unangefochten, daßHadrian oder sein Legat, entweder Julius Severus oder Tinius Nufus einenBefehl ergehen ließ, die Gefallenen Betar's unbeerdigt zu lassen. Das Landsollte von dem Leichengeruch verpestet werden, das lag so recht in HadriansCharakter.

Auf diesem Factum scheint mir das Buch Tobit zu beruhen und in dieserZeit verfaßt worden zu sein. Es ist offenbar eine Ermahnungsschrift,Pflicht der Lei ch enb estatt nn g auch mit Gefahr seines Lebens zuüben. Tobit wird daher als Muster eines solchen Gewissenhaften aufgestelltDas ist der Schwerpunkt dieses Apokrpphons (o. I. 17.): In den Zeiten Ene-