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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Note 17.

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Stadt durch das Thor einlassen! Durch die Lesart 12 - 2 , welchesKanal-Kloake" bedeutet, tritt diese Nachricht aus dem Nebel der Sagenhaftigkeitheraus, und erhält den Stempel historischer Glaubwürdigkeit.

17.

Die Nachweise» des Kar-Kochiia-Krieges.

l. Die Nachrichten Justinus' Martyr und des Ariston von Pella, daß Ha-drian den Juden verboten hat, Jerusalem zu besuchen: k'L s'I»v-

«kuLbirs et? r?)r (Dial. 6. Irz-plr. 6. 16. und ^.potoA'ia I.

e. 47.), ja auch nur in dessen Nähe zu kommen: «I? -kr k't ä-ru^roa Skdi-

s. VI. 6), auch Ostronioum zum 19. Jahre Hadrians: Dx 80 temporo sbiam as-88N<1er8 in Uisrosolz-mau oinniuo prolribiti (.Inciaoi) Loinanornin inboräiotiono,diese Nachrichten werden von Midr. Thr. (zu 22.) bestätigt. Dort wird erzählt,Hadrian habe in Mod in Wachen aufgestellt, welche die nach Jerusalem wallen-den jüdischen Pilger fragten, zu welcher Partei sie gehörten, und sie erhieltennur dann die Erlaubniß, Jerusalem zu betreten, wenn sie sich als Trajaneroder Hndrianer ausgaben, sonst konnten sie nur verstohlen die heilige Stadtbetreten: .um (7-2 :" 2 ) 7-2 2"' (2:7:7:22 l) 2 : 72 : 2 : 2 ' 72 -.L- 2 > 2-:.2 iri'p 2 -:' 2 L 2 i^)271 . . . 2"771 ':'272 -:i' 222 i 227 2 ' 72 :i r.2: ? 2.71 '27 227 72:1: 2 ' 7-7 :h:77 P 7 i:r-12-22: 1 'j 77 v 12-22 1'2'2 71 2.:.'.:2. i>2' 2:2:22 2:2:22 27:7 '2"2 7272-7 :222!.-:s',22). Wenn aber von R. Josö aus der nachhadrianischen Zeit erzählt wird,er habe die Trümmer Jerusalems besucht (Leraeboi 3. a. .22.2 227:27 '22:2:2 - 7277 ' 2:27:22 und von R. Jsmael b. Joss, er sei nach Jerusalem gewallfahret,um auf dessen Trümmern zu beten (Oenssis Rabba. 81): 2:7277-2 2172-7 7:72,so muß dieses heimlicher Weise geschehen sein. Daher mag des Letzten: Jüngerso sehr ängstlich gewesen sein, als er ihn einst auf einen Marktplatz von Zionbegleitet hatte : 2 ", 2 p'27 .17:2-2 w:- -72 7-1722-' -77 2:722 721 17 2:27 172272 12227222 17 (Loravüot 60. a.). Wie lange dieses hadrianische Verbot in Wirk-samkeit war, läßt sich nicht mit Bestimmtheit ermitteln. In Justinus' MartyrZeit un: 170180 hat es noch bestanden, da er es in der Apologie an dieRömer (nicht an die Kaiser) als bekannt voraussetzt, daß den Juden derEintritt in Jerusalem bei Todesstrafe verboten ist. Aber eine anders Stelle(Isrus. LIag.SE- Lobsni III. p. 54. b.) bezeugt, daß in dem Zeitalter nachMarc Aurel, ungefähr unter der Regierung Alexander Severs, Jerusalem vonJuden besucht wurde, um den zweiten Zehnten daselbst vorschriftsmäßig zuverzehren: 22-72: rr.iw 727 2 : 22 : 2 72 -: 7-7 -.77 27 p 7272 ' -71 pin- -7, 1:22 -7:, 7 I 1 P 7 w: 22:2h PI 2 P 7'722 l 7 l 12 P 727 p :>2 17 P 2:21 122 72 P 7 721 P 7:222 2:727

L- 2 -. Durch die Betheiligung R. Chanina's und R. Josua's b. Levi, Zeit-genossen von R. Jochanan, ist die Zeit chronologisch um die Mitte des drittenJahrhunderts bestimmt, und es würde daraus hervorgehen, daß zu den Be-günstigungen des Kaisers Alexander Sever für die Juden auch die Aufhebungdes hadrianischen Ediktes gehört haben mochte. Aus Tertullian ist kein Be-weis zu holen, daß zu seiner Zeit (Lov. IH.) jenes Verbot bestanden habe, wie

9 ou-oroi steht hier augenscheinlich für o':-77i, wie o. S. 427, folglich kanndas nachfolgende 2-2221 auch nur Interpolation eines unverständigen Ab-schreibers sein, welcher die Corruption Vespasianus vor Augen, es auch vorv"77i 2-272 einslicken zu müssen glaubte.