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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
Entstehung
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413
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Note 14.

4i:r

bereimngen haben Julianus und Pappus eine Rolle gespielt (a. S. 41V). Auseiner alten Tradition ergiebt sich, daß dieselben derStolz Israels" genanntwurden (Likra oder Hiorat, Lollanim seo. Lsoliulcotaj): wu aeip mireavian: prirr p.w i'xia" cnnr enw Einer

von diesen Beiden oder vielleicht Beide, waren Alexandriner, wenn sienämlich Brüder waren, und konnten recht gut mit dem Leiter des Aufstandesin Egppten, Andreas, in Verbindung stehen.

Wir kommen jetzt aus den Punkt des ov, der mit diesem Thema

zusammenhängt und von Lipsius anders aufgefaßt wurde (Hilgenfeld's theol.Zeitschr. II. S. Ivö fg.j. In der Nolle der Halbfeisrtage oder der sogenanntenFaste nrolle (LleZUlab Daanit) wird nämlich der 12. Adar ebenfalls als einGedenktag aufgeführt unter diesem Namen, schreiben wir vor der Hand Tur-janus-Tag. An fünf verschiedenen Stellen wird ein Ereigniß, das Julianusund Pappus betraf, als Grund dieser Halbfeier angegeben, die in einigenPunkten variiren, und gerade diese Varianten sind für unser Thema von Er-heblichkeit. Sie sind sämmtlich eine und dieselbe Tradition in der Fassungeiner alten Bora'ita. Diese Stellen sind (um Wiederholungen zu vermeiden,bezeichne ich sie durch römische Zahlzeichen): I. im Scholion zu UsKillablaauib zur Stelle; II. 8Itra (oder Dliorat Lollauim) ssot. Lmor. I>srsle 9gegen Ende; III. Hadli laauib p. 18. d.; IV. in dem apokrpphischen TraktatLsmaoliob (oder Ddsl Laddati) o. 8.; V. Dlickrasoll Hadda zu Xolisleb p. 93. o.Der Hauptinhalt ist in allen diesen Stellen derselbe: Tnrjanus hat Julianusund seinen Bruder Pappus in Laodicea gefangen, ihnen den Prozeß auf denTod gemacht, und höhnisch ihnen zugerufen: ,,wenn ihr vom Volke des Ananja,Michael und Asaria seid, so möge Gott euch aus meiner Hand retten, wie Erjene aus der Hand Nebuchadnszars gerettet hat." Darauf hätten sie erwidert:Der chaldäische König sei würdig gewesen, daß vor ihm ein Wunder geschehe,Turjanus dagegen sei nicht würdig dazu. Ohnehin hätten sie den Tod ver-dient, und falls er sie in Freiheit setzen sollte, so würde sie Gott durch andereSchickungen umkommen lassen. Gleich daraus sei eine Staatsschrift eingelaufen,('vwr> 'b-mi"), und man hätte diesem Turjanus das Gehirn mit Keulen ein-geschlagen. Die Varianten sind nun folgende: Den Namen schreibt I, IIIouw-ns; V IV und II gar rnn-m. I, II, III geben nur an:

Turjanus habe Julianus und Pappus lediglich gefangen, rm on"i:e- oenv'v

N'pi'br vnn owe NM ; I hat: "2 v'paew IV und V haben dagegen:

oiwiD .w.-w'o, als wenn er sie faktisch hätte hinrichten lassen. Eine fernereVariante ist: Vier Stellen haben den Zug gar nicht im Contexte: daß er siehätte erschlagen lassen; nur III hat den Zusatz: am pa.a w ap ->n; V hatdie Variante: vrpa wie- ap w.an, abweichend von den klebrigen.

Das hieße also: Jnlianns und Pappus hätten noch das Strafgericht überTurjanus mit angesehen und erlebt. Endlich vier Stellen: Turjanus König:

pva -ch:-; III. dagegen spitzt den Gegensatz derart zu, daß Turjanus ein

Privatmann gewesen, im Gegensatz zum König Nebuchadnezar und also nichtverdiente, daß durch ihn ein Wunder geschehe: mm: . . . >w.a pm zim in ww:

') Ich halte den Passus >inrv p für ein schlechtes Glossem, entstanden ausder Verwechselung dieses Pappus mit jenem Pappus b. Jehuda, der währendoder »ach dem hadrianischen Kriege mit R. Akiba zusammen eiugekerkert wordenist. Dieser letztere hat aber keine politische und überhaupt gar keine Rollegespielt, und ist nur wegen nichtiger Dinge eingelerkcrt worden: o-aua ivaaa ap.

2) besser ötTr-.o^», ein Diplom, eine Staatsschrift.