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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Arkadius und Honorius.

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Geldes kennen gelernt, vermöge dessen man verstockte Herzen milderstimmen kann. Eine Reihe von Gesetzen sind daher zu ihren Gunsten er-lassen worden. Ein Gesetz bestimmte (396), daß den Juden die Selbst-ständigkeit gewahrt bleiben sollte, ihre eigenen Marktaufseher (^Avra-nomon) aufzustellen, und daß derjenige, welcher es wagen sollte, sichEingriffe in dieses ihr Recht zu erlauben, schwerer Kerkerstrafe unterliegensollte i). Ein anderes (vom selben Jahr) schützte dieerlauchten Patri-archen" gegen Beschimpfung ^). Als in Jllyrien Angriffe auf Synagogengemacht worden (wahrscheinlich von der Geistlichkeit, welche die jüdischenGotteshäuser gerne ebenso vertilgt wissen wollte, wie die heidnischenTempel) befahl Arkadius oder Eutropius, daß die Statthalter energischdagegen einschreiten sollten (397 "). Er erneuerte und bestätigte auch(in demselben Jahre) das Gesetz Constantins, daß die Patriarchen, wiesämmtliche Religionsdiener der Synagoge frei von der Magistratslastbleiben sollten, ganz gleich den christlichen Geistlichen^). Auch eineandere Seite ihrer noch gebliebenen Selbstständigkeit wahrte Arcadius'Regierung (Febr. 398): Daß es den Juden unbenommen bleibensollte, ihre Rechtsstrcitigkeiten, wenn beide Parteien darin einig sind,vor die Patriarchen und andere jüdische Schiedsrichter zu bringen,und daß die römischen Behörden gehalten sein sollten, deren Urtheilezu vollstrecken, unbeschadet dessen, daß sie sonst, was nicht deren Religionbeträfe, den römischen Gesetzen unterworfen seien °). Eine launenhafteWandlung darf bei dem Willkür-Regiment des byzantinischen Hofesnicht befremden, wonach ein Gesetz erlassen wurde, daß sämmtlicheJuden, auch Religionsvorsteher, der Curiallast unterworfen sein sollten .(399"), was vielleicht mit Eutropius' Sturz in diesem Jahre zu-sammenhing.

Ueber das Verhalten des abendländischen Kaisers, des Schwäch-lings Honorius oder seines Beherrschers Stilicho gegen die Judenist nicht viel bekannt geworden. Die Aufhebung der Curialfreiheitfür die Gemeinden von Apulien und Calabrien?) beweist noch nichteine systematische Judenfeindlichkeit. Ein anderes Gesetz (von April 399)verbot im Namen des abendländischen Kaisers Honorius im ganzenUmfange der Präfectur bei strenger Strafe die Ausfuhr der Patri-archensteuer. Die Gelder, welche bereits gesammelt waren, sollten fürden kaiserlichen Schatz eingezogcn werden. Das Motiv zu diesemVerbote mag aber gewesen sein, daß der abendländische Kaiser die

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