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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Raba.

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Vater verratheii, wenn er verhindert wäre, seinem Sohne die hinter-legte Summe auf dem Wege des Testamentes znznwenden, sokönne er es ans dem Wege des Eingeständnisses vor Zeugen thnn.Ueber diesen heimlichen Rath war Raba sehr ungehalten undbeklagte sich sogar über den Rathgeber, als wenn ihm dadurchsein rechtmäßig erworbenes Vermögen entzogen worden wäre. Raba'sHandlungsweise verstieß noch dazu gegen eine anerkannte Halacha,welche denselben Fall bespricht, daß man zwar nicht gehalten sei,das von einem Heiden anvertraute Vermögen, über welches er nichtanderweitig verfügt hat, seinen Proselyten gewordenen Söhnen alsErbschaft znzustellen, daß man aber gegen die höhere Sittlichkeitfrevele, wenn man es ihnen vorenthielte*). Ein anderes Beispieleigennützigen Handelns gab Raba, indem er von seinen Feldpächterneine höhere Pacht nahm, als der Brauch in Babylonien war, wassogar den Schein des Zinsnehmens an sich trug; aber Raba ent-schuldigte sein Verfahren damit, daß er ja denselben erlaube, dieHalme auf seinen Feldern einen Monat länger stehen zu lassen"). Zuweilen zeigte er gegen Unbemittelte eine Härte, die mit denLehren der Milde und des Erbarmens, welche die Halacha nicht minderals die Schrift cingeprägt, im grellsten Widerspruche stand. R. Papa,ein sehr angesehener Amoräer, hatte sich bei ihm über einige Mit-glieder der Metibta beklagt, daß sie sich allzu herzlos gegen Aermerebenähmen. Sie schössen ihnen nämlich Geld zum Charag (Kopfsteuer)vor, ließen sie aber dafür wie Sklaven schwer arbeiten, was R. Papazugleich als Härte und Zinsnahme erschien. Aber Raba hatte andiesem ungerechten Verfahren nichts auszusetzen, indem es ja dieköniglichen Decrete so sanctionirten, daß diejenigen, welche keinenCharag zahlen, den Zahlenden leibeigen sein müßten Sein BruderSaurim verfuhr noch herzloser. Er warf sich zum Sittenrichter auf,und wenn einige der Armen ihm nicht religiös genug schienen, machteer sie zu seinen Sklaven und ließ sich von ihnen in seiner vergoldetenSänfte tragen. Auch daran hatte Raba nichts auszusetzen, undsanctionirte diese Willkür noch durch eine verschollene Bora'ita, daßman in dem Falle Juden als Sklaven behandeln dürfe, wenn sicnicht nach dem Gesetze leben*). In der Jugend hatte Raba seinen

*) Laba Zatra 149. a. s. ll'osakot dazu. Uaba Zkenia 73. a.

Daselbst, b. Der Fall, welcher für Raba's Uneigenuützigkeit geltendgemacht werden kann, nämlich sei» Verfahren gegen Jßors Sohn Mari barRachel (das. oben) ist nicht sehr erheblich, und jedenfalls zeigte sich dieseruneigennütziger als Raba. (Vergl. die Darstellung von Bacher die Agada d.bab. Amoräer 114 ff. und Weiß Dar clor III. g. 201 ff.) y Daselbst.