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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Geschichte der Juden.

Machuzaner stammten, wie bereits angedentet, zum großen Theile vonProselyten ab, darum scheuten sich die Adelsstölzen Babyloniens,Ehen mit ihnen einzngehen. Weil sie in Verlegenheit gewesen zusein schienen, woher sie Frauen bekommen sollten, gestattete ihnenR. Se'i'ra II. in einem öffentlichen Vortrage, sich mit unehelich Ge-borenen zu verheirathen. Aber diese Erlanbniß, welche eine Herab-setzung für sie enthielt, verletzte den Stolz der Machuzaner so sehr,daß das Volk ihn beinahe mit den Festfrüchten es war gerade amHüttenfeste gesteinigt hätte, wie einst den König Alexander Janalim Tempelvorhofe. Diesen Freimuth R. Seira's konnte Raba nichtgenug tadeln:Wer wird auch eine so rücksichtslose Entscheidung ineiner Gemeinde Vorbringen, wo es so viele Proselytenabkömmlingegiebt!" Um die Volksgunst noch mehr zu gewinnen, bewies er imGegensätze zu R. Se'lra, daß Proselyten sogar Priestertöchter ehelichendürfen, und diese Schmeichelei verfehlte nicht, die Machuzaner so sehrzu entzücken, daß sie ihn mit Seidenstoffen überhäuften. Späterwollte Raba diese allzuausgedehnte Gleichstellung der Proselyten be-schränken, weil sie in manchen Kreisen Mißfallen erregt haben mochte,und fügte hinzu- Proselyten dürften sich mit Bastardfamilien ver-schwägern. Als aber dieser Zusatz Unzufriedenheit hervorrief, be-schwichtigte er seine Landsleute mit den Worten:Ich meine es janur gut mit Euch, und lasse Euch beide Seiten frei" *).

Ein anderer Fehler Raba's war, daß er, obwohl sehr bemittelt,vom Eigennutze nicht frei war und ihn bei manchen Gelegenheitendurchblicken ließ. Ein Proselyte, mit Namen Jßor in Machuza hattebei Raba eine Summe von 12000 Sus (Denar") hinterlegt, um sieseinem Sohne, den er zum Gesetzesjünger heranbilden ließ, zu hinter-lassen. Als Jßor erkrankte, spekulirte Raba, dieses Geld als herren-loses Gut zu behalten, weil ein Proselyte sein Vermögen auf seinenvor dem Uebertritt zum Jndenthume gezeugten Sohn nicht vererbenkonnte, da das talmudische Gesetz diesen nicht als Sohn anerkennt. Aufalle mögliche Fälle war der mit allen Falten des Gesetzes vertrauteResch-Metibta bedacht, Jßors Verfügung über sein Vermögen zuGunsten seines Sohnes zu vereiteln, und hatte sich sogar vorgcnommen,wenn er zum Kranken gerufen werden sollte, nicht zu erscheinen, umdurch seine Anwesenheit nicht zur Herausgabe der Hinterlage genöthigtzu sein. Indessen hatte ein anderer Gesetzeskundiger dem besorgten

') Xiän8ebiu 73. a. (Nach unserer Meinung spricht diese Stelle nicht fürden Charakter des Einen oder Andern, sondern nur für die bessere LehrmethodeRaba's.)

-) Etwa 2000 Thaler.