Verfolgung der Gesetzcslehrer durch Coustautius. 313
Mit dem Erz-Ketzerverfolger und Brudermörder Coustautius(327—30) begann eigentlich das christliche Regiment im römischenReiche und damit auch das üble Loos der Juden. Wären die damaligenVertreter der Kirche nicht von Rachsucht und Rechthaberei verblendetgewesen, so hätten sie einsehen müssen, daß sie sich durch ihr Anlehnenan die Staatsgewalt einem Herrn unterworfen und den Spieß gegensich gekehrt hatten. Kaiser Constantius durfte sich herausnehmen zusagen: „Mein Wille sei Kirchengesetz, sei Religion." In letzter Instanzentschieden nicht die Kirchenlehrer über Religionsfragen, sondern dieVerschnittenen und Aufwärterinnen bei Hofe. Wenn ein fanatischerGeist die Kirchenglieder vom Kaiser bis zum niedrigsten Unterthanbeherrschte, einander wegen Wortstreitigkeiten blutig zu verfolgen, wiekonnten die Juden auf menschliche Behandlung rechnen? Gleich imAnfang der Regierung Constantius' wurde über Gesetzeslehrer desJudenthums Exil verhängt, in Folge dessen wanderten mehrere nachBabylonien ans. Unter den exilirten Gesetzeslehrern werden zweinamhaft gemacht: R. Dime und R. Isaak b. Joseph (mit demZunamen der Rothe). Diese Verfolgung scheint aber später nochverschärft worden zu sein; die Gesetzeslehrer wurden mit dem Todebedroht, wodurch die Auswanderung aus Judäa noch zahlreicherwurde. R. Abin und R. Samuel bar Inda werden unter diespäter Ausgewanderten gezählt (337—338'). Die Folgen dieser
Vorgänge waren der Untergang des tiberiensischen Lehrhauses und dasErmatten der Lehrtätigkeit überhaupt"). Bis dahin hatte noch eineArt Synhedrin mit dem üblichen Abstimmnngsmodns bei Berathungenbestanden, als dessen Mitglieder R. Haggai, R. Iona und R. Ios 6genannt werden 3). Die feindselige Gesinnung, welche Constantiusgegen die Juden hegte, sprach sich auch in einigen die Juden be-treffenden Gesetzen aus. Was die Veranlassung zu dieser Verfolgungwar, ob der Apostat Joseph, ein zweiter Acher, die Hand dabei imSpiele hatte, das Alles ist dunkel. Eheverbindnngen zwischen Judenund Christinnen, die nicht selten vorgekommen zu sein scheinen, be-legte Kaiser Constantius mit Todesstrafe (339 ^). Noch folgenreicherwar das von ihm erlassene Sklavengesetz. Während sein Vater nurdie Aufnahme von Sklaven in die jüdische Gemeinschaft verbot unddie Uebertreter nur mit dem Verlust des Sklaven belegte, verhängteConstantius (339) über Beschneidung eines christlichen SklavenTodesstrafe und Verlust des ganzen Vermögens. Er verbot sogar,
*) Note 29. 2) Scherira's Sendschreiben.
2) .Isrns. L^ubsclrin I. x. 18. o.
6oäsx INeoäosianus XVI. 1. 8. ß 6.