Gelehrten, die mit ihrem Gatten verkehrten, verlangte sie Huldigung,und als ihr einst Ulla dieselbe versagte, verhöhnte sie ihn förmlich.Weil jener oft auf Reisen von Palästina nach Babylonien hin undzurück und wahrscheinlich auch arm war, sagte sie von ihm: „BeiReisenden findet man Geschwätz und bei Lumpen Ungeziefer" st.
Die jüdische Rechtslchre hat R. Nachman eine wichtige Be-stimmung zu verdanken, deren Entstehung einen Einblick in die Sitten-geschichte jener Zeit gestattet. Nach dem alten jüdischen Rechtsprinzipswurde bei Mangel an Beweisen der wegen einer Forderung verklagtenPartei nur dann der Reinignngseid zugeschoben, wenn dieselbe dieForderung theilweise eingestand; leugnete sie dieselbe aber ganz undgar, so fand kein Eid statt. Dieses Prinzip beruhte auf der Voraus-setzung einer allgemein verbreiteten patriarchalischen Biederkeit, welchedie Frechheit nicht kennt, eine Forderung geradezu abzuleugnen. DieseGrundehrlichkeit war aber nicht mehr vorausznsetzen, sie war im Gegen-theil von einer gewissen kniffigen Schlauheit verdrängt worden, welchein Folge der verbreiteten Rechtskenntniß den Buchstaben des Gesetzesfür sich in Anspruch zu nehmen und das Recht zu überlisten wußte.Daher führte R. Nachman, von der Erfahrung geleitet, auch imLeugnungsfalle den Ueberzeugungseid (gobsbn'ot llossot) ein. Ermotivirte diese von der Tradition abweichende Bestimmung durch denErfahrungssatz, daß weit eher die Wahrscheinlichkeit vorauszusetzenist, daß Jemand eine Schuld aus Noth oder anderen Umständen ab-leugne, als daß Jemand die Frechheit haben sollte, eine Forderungzu stellen die ganz und gar erlogen wäre. Diese Rechtsbestimmungerlangte volle Gesetzeskraft st. R. Nachman, der, wie schon angegeben,von Nahardea nach dessen Zerstörung ausgewandert war, ließ sich inSchakan-Zib niederst. Die wegen ihrer Spottsucht berüchtigten Ein-wohner von Schakan-Zib4) mochten ihm zugesagt haben. Ob erspäter, als Nahardea wieder anfgebant war, seinen Wohnsitz dortgenommen, ist nicht ermittelt.
Ein Verbindungsglied zwischen dem absterbenden Judäa unddem aufstrebenden Babylonien war R. Selra, der für das folgendeGeschlecht die höchste Autorität in Judäa war. An ihm tritt derGegensatz zwischen dem Stammlande und der babylonischen Kolonierecht scharf hervor. Schüler R. Hnna's und R. Juda's, fühlte er sichvon der babylonischen Lehrweise nicht befriedigt und sehnte sich nach
st 8krg.ebot st. b. Siehe Lümliu 109. b. Liclusobin 71 b.
st Lobsbuot 40 b. st Note 28.
st UesLübim 112 b.