See's lagern mußten *). Diese Festvorträge hießen Rigle. DieKallamonate und die Riglewoche hatten auch bürgerliche Folge»; —die richterliche Gewalt pausirte während dieser Zeit, die Gläubigerkonnten die Schuldner nicht vor Gericht laden Rab sorgte alsozugleich für die Belehrung des unwissenden Volkes, wie für die Weiter-beförderung des Lehrstoffes durch Ausbildung von Jüngern.
Von einer eigenen Methode Rab's ist nichts bekannt. SeineLehrweise bestand darin, den ganzen Umfang der Mischna, die er inihrer letzten Vollendung mitgebracht hatte, auseinander zu setzen, Wortund Sinn jeder Halacha zu erläutern, auch die Boraitas und größerenMischnas, namentlich R. Chija's, damit anszngleichen. Solche Ent-scheidungen und Folgerungen, welche man Memra nannte, sind vonRab in unzähliger Menge vorhanden und machen nebst denen vonSamuel und R. Jochanan, den zeitgenössischen Schulhäuptern, einenbedeutenden Theil des Talmuds aus. In den meisten Fällen war ermehr als seine Mit-Amoras für Erschwerungen, das an das Verbotenenoch anstreifende Erlaubte zu verbieten, allerdings mit Rücksicht ansdie unterscheidungsunfähige Menge der babylonischen Juden. Diemeisten Aussprüche von Rab erhielten Gesetzeskraft, mit Ausnahmederjenigen, die das bürgerliche Recht betrafen, weil seine Autoritätmehr in ritualen Fragen, als in civilrechtlichen anerkannt war.
Mit durchgreifendem Ernste betrieb er die Verbesserung der Sitt-lichkeit, welche, wie die Religiosität, in der niedern Volksschichte einensehr tiefen Stand hatte. Die ehemalige patriarchalische Einfachheitdes Ehelebens war in Babylonien zur dumpfen, thierischen Unsittegeworden. Begegneten ein Jüngling und ein Mädchen einander undwaren einig sich zu heirathen, so riefen sie die ersten besten Zeugendazu, und die Ehe war geschlossen. Väter verheiratheten ihre kaummündigen Töchter, und der Bräutigam bekam die Braut erst in demAugenblick zu sehen, wo ihn der Anblick derselben bisweilen zur Reueüber den gethanen Schritt stimmte, oder wohnte im Hause desSchwiegervaters in einem allzuvertrauten Verhältniß zur Verlobten.Das Gesetz, anstatt die Unsitte zu verdammen, hatte sie mit seinerAutorität geschützt. Gegen diese eingerissenen Unziemlichkeiten kämpfteRab mit der ganzen Strenge eines sittlichen Eifers^). Er verbotohne vorangegangene Bewerbung zu heirathen, schärfte den Väternein, ihre Töchter nicht ohne ihre Einwilligung und um so wenigervor deren Mündigkeit zu verheirathen, ermahnte die Heirathslustigeu,
u Daselbst. -) Laba Lama 113. a.
°) cksbamot 52. a. Lnlnsobiu 12. b., 41. a.