Die Exilsfürsteu.
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Luxus umgeben, fuhren in Prachtwagen, hatten ihr eigenes Gefolgevon Dienern, und ein Vorreiter kündigte ihre Anwesenheit an. Hattensie bei den Königen feierliche Audienz, so wurden sie von der könig-lichen Dienerschaft ehrerbietigst empfangen und verhandelten mit denHerrschern ans freiem Fuße*). Nach Art orientalischer Fürsten hattendie Exilsfürsten beim Aufstehen und Schlafengehen musikalische Unter-haltung, das strenge Gesctzeslehrer wegen der Trauer um Jerusalemrügten st. — Die Exilsfürsten stammten aus Davidischem Hanse; daherunterwarf sich das Volk gern ihrer Macht, indem cs in seinen Fürstensich selbst ehrte und geehrt fühlte. Eine alte Chronik giebt ihre Zahlund Namen ausführlich an und führt ihre Abstammung bis auf Zcru-babel, den Enkel des jüdischen Königs Jojachin, zurück, welcher nachBabel znrückgckehrt und Stammvater einer Reihe von Geschlechterngeworden sein soll. Diese Chronik zählt bis zum dritten Jahrhundertfünfzehn Geschlechter ans st; doch ist es mehr als zweifelhaft, ob dasExilfürstenthum auch unter den altpersischen und griechischen Dynastienbestanden hat. Erst in der hadrianischcn Zeit ist seine Existenzhistorisch gesichert. Hier wird uns einer mit Namen Achija oderNechunja genannt, welcher den Neffen des R. Josna unterstützt hatte,um die religiöse Oberhoheit über die Gesammtjudenheit vom heiligenLande auf die Würdenträger in Babylonien zu übertragen st. Späterbegegnen wir noch einem Rcsch-Galuta mit Namen Mar-Huna, dersich zur Zeit R. Jnda's I. nach dem Tode nach Palästina bringenließ, um im heiligen Lande die Grabstätte zu finden. Von dieser Zeitau aber läuft die Kette der Exilsfürsten bis ins eilfte Jahrhundertununterbrochen fort; sie hatten einen bedeutenden Einfluß auf dieEntwicklung der jüdischen Geschichte auf babylonischem Boden.
Von ihrer Stellung znm Volke geben nur gelegentliche Nachrichteneinige Andeutungen. Die Resch-Galnta waren Oberrichter der jüdischenGemeinden, nicht nur in civilrechtlichen, sondern auch in PeinlichenFällen, übten die Rechtspflege selbst oder betrauten damit einen eigenenRichterstand. Die Zwangsmittel gegen Unfügsame waren, nach orien-talischer Sitte, Stockschläge'''). Auch das Polizeiwesen in den Städten,die Aufsicht über richtiges Maaß und Gelvicht, über Kanäle undöffentliche Sicherheit gehörte zu ihren Funktionen; sie ernannten dazueigene Beamte st. Welche Einkünfte die Exilsfürste» vom Volke be-st Bericht des Babyloniers Nathan im .looliasin.st ösrns. lilsZfilla III. i,. 74 a. Labl. Uittin 7 s..st Lsclor Olam Lntta.
st sb. Leravd. 63 a. jsr. gzmlisärtn 19 a. S. Bacher, ^.K'A. d. Danist L^ndsürin ö. a. st Lada Latra 89. a.