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Geschichte der Juden.
Rechtes ihn nicht dazu zwingen kann. Wer seine Schuld auch imErlaßjahre bezahlt, obgleich er vom Gesetz nicht dazu verpflichtet sei,wer die Schuld an einen Proselyten seinen Erben znstcllt, wenn auchnicht dazu gehalten, und überhaupt wer sein Wort hält, an einemSolchen haben die Weisen Freude^). Die Gebetformeln sind zwarvorgeschrieben, doch dürfen sie in jeder verständlichen Sprache ver-richtet werden 2), es soll überhaupt mit Andacht und Ernst gebetetWerdens. Für Mißgeschick soll man dem Himmel ebenso danken wiefür einen Glücksznfall^). Die Mischna nimmt überhaupt einen Ansatzzur Verinnerlichung der Religion. Das pflichtmäßige Vernehmen derSchofar-Töne am Neujahr, an Festtagen und am Versöhnnngstagedes Jubeljahres soll nicht ein äußerliches, gedankenloses Thun bleiben,sondern eine gewisse Stimmung erzeugen, die das Gemüth zu Gotterhebt. Als Beispiel wird angeführt: Nicht Mose's Hochhalten derHände hat den Israeliten gegen Amalek den Sieg verliehen, und nichtdie anfgerichtetc eherne Schlange har sie in der Wüste von den Schlangen-bissen geheilt, sondern weil sie ihr Herz zu Gott erhoben Habens.Es bleibt aber bei diesem Ansätze und wird nicht weiter ansgeführt.Dem bindenden Gesetze wurde mehr als der sich selbst Norm gebendenGewissenhaftigkeit vertrant.
Eine andere Eigenthümlichkeit neben dem juristischen Grundzngder Mischna und vielleicht eine Folge desselben ist ihre allerdingsmehr formale Seite, allerhand mögliche, wenn auch äußerst fernliegende Fälle zu ersinnen und zusammenzustellen, um darauf ver-schiedenartige Gesetze anznwenden seine Art Casnistikl. Diese, in derFolgezeit bildend und mißbildend wirkende, logische Schärfe, aber auchSophisterei fördernde Eigenthümlichkeit hat sich wohl erst in den all-gemeinen Hochschulen von Jabne und Uscha und in den zahlreichen andernprivaten Lehrhänsern ausgebildet. Der scharfsinnige R. Meir undseine Jünger mögen am meisten dazu beigetragen haben. Man begnügtesich nicht, vorkommende Fälle nach den bereits vorhandenen penta-teuchischen und überlieferten Gesetzen und Grundsätzen zu beurtheilen undzu entscheiden, sondern gefiel sich darin, verwickelte Fälle und Lebens-lagen phantastisch ausznmalcn, um herausznbringen, daß z. B. zuweilenauch für eine einzige Handlung mehrere Gesetze zur Anwendung kommenkönnten. Die Mischna hat alle diese Vorgefundenen Schnlthemata mitausgenommen und sie vielleicht noch durch Beispiele vermehrt. Namentlich
') Lobsbüt Ende. Labs. NsÄa IV. Anfang.
2 ) Vota VIII. 2) V. Das. IX.
Roseb-ba-Lebana III. Der Zusammenhang erfordert, das; die Beispielesich auf die Vorschrift der beziehen.