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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Die mischnaitische Gesetzgebung.

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de» Tod gesühnt, geringere schon durch Rene und den Versöhnungstag *).Fahrlässige Vergehungen erhalten ihre Vergebung durch Opfer. Vergehengegen Menschen würden indessen nicht eher gesühnt, als bis der Verletzteschadlos gehalten, znfriedengestellt und ansgesöhnt ist. In jedersittlichen und rechtlichen That oder Unthat liege auch eine religiöseSeite, aber sie wird nicht über-, sondern untergeordnet.

Als höchste Tugend gilt der Mischna die Beschäftigung mit derLehre, die Gesetzeskunde oder die Halacha-Kenntniß (D-Umuä Tbors).Sie verleiht ein eigenes Verdienst oder Rechtfertigung (Aoolint Ddorn),schützt und befördert diesseits und jenseits.Wer die heilige Schriftund die Ueberlieferung kennt und etwas auf Anstand giebt, kann nichtso leicht in Sünde gerathen ^). Erlernen, Aneignen, Behalten undtheoretisches Dnrchdringen und Weiterbilden des vorhandenen Lehr-Gutes, d. h. Erhaltung und Fortbildung des Jndenthnms ans demangebahnten Wege, war die Hanptstimmung und Richtung (Pathos)der Zeit. Daher wird ein Gesetzesweiser sehr hochgestellt; selbst wenner ein Bastard ist, soll er einem gesetzesnnkundigen Hohenpriester vor-angehend Ein Jünger müsse seinen Lehrer mehr als selbst seinenVater ehren, oder bei einem Zusammenstoß der Pflichten gegen deneinen und andern die gegen jenen zunächst erfüllen; denn der weiseLehrer bringt ihn znm Leben der zukünftigen Welt" ^). Dem Vaterliegt die Pflicht ob, seinen Sohn in der Thora zu unterrichten oderunterrichten zu lassen"). Die Pflicht, das weibliche Geschlecht in dieThora einznführen, läßt die Mischna zweifelhaft und überliefert zweiAnsichten darüber, die Ben-Asai's, welche dafür ist oder es wenigstensfür gestattet hält, und die des strengen R. Elieser, der es verdammte;seiner Tochter die Thora beizubringen, sei eben so gut als sie inUnzucht einweihen""). Dieser herrschend gewordene Lehrsatz hat inder Folgezeit sehr schädlich gewirkt. Während jede Gemeinde beflissenwar, niedere und höhere Schulen für das männliche Geschlecht zuunterhalten, wurde das weibliche Geschlecht in systematischer Unwissenheitgehalten.

Aber wenn auch in dem Mischna-Codex das Hauptgewicht aufdie genau vorgeschriebene Erfüllung der Religionsgesetze gelegt wird,so wird doch auch noch ein Höheres als das Gesetz, eine Gehobenheitder Gesinnung, welche über den Buchstaben des Gesetzes hinausgeht,als gottgefällig anerkannt. Der Gewissenhafte soll sein Wort inMein und Dein halten, wenn auch der Buchstabe des bindenden

st lloma Ende. st Liäclnselnn I. Ende. st Uorajat Ende.

st Lada lllsma, II. Ende. Lsritot Ende. st Liclänseliin I.

st 8ota II. 2.