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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Geschichte der Juden.

Wiederholt ist in der Mischna die Werthgleichheit sämmtlicherreligiöser Vorschriften und Pflichten ausgesprochen. Die Sentenz, welcheihr Sammler Rabbi ausgesprochen hat, könnte man an die Spitze derselbenals Aufschrift setzen:Welchen Weg soll der Mensch wählen? Einen,der sür den Wandelnden und bei den Menschen ehrenvoll ist. Sei eben sogewissenhaft in Betreff leichter, wie wichtiger Vorschriften, denn du kennstden Lohn der Gebote nicht. Wäge den (leiblichen) Schaden durcheine Pflichterfüllung gegen ihren (geistigen) Lohn und den Gewinndurch eine Uebertretnng gegen ihren Schaden ab. Habe drei Dingestets vor Angen, so wirst du zu keiner Uebertretnng kommen: Esgiebt ein schauendes Auge, ein vernehmendes Ohr und alle deineThaten sind in ein Buch eingezeichnct" *). Dieselbe Anschauung zieht sichdurch die ganze Mischna. Der Lohn für gewissenhafte Erfüllung derreligiösen Vorschriften sei der Antheil an der jenseitigen Welt (Olwtskls-0!uw baba"), dessen jeder Jsraelite gewärtig sei, es sei denn,das; er die Auferstehung leugne oder behaupte, die Thora sei nichtvon Gott offenbart, oder wenn er als Epiknräer lebte (oder dächteb).Es gebe aber auch einen diesseitigen irdischen Lohn. Wer auch nureine einzige religiöse Pflicht gewissenhaft erfüllt, dem wird vom HimmelGutes erwiesen, sein Leben wird verlängert und er kann im heiligenLande Antheil Habens. Damit wird eine Ausgleichung zwischen dendiesseitigen Verheißungen in der Bibel und dem jenseitigen Lohnder zukünftigen Welt versucht, einem Dogma, welches sich erst in dernachexilischen Zeit ausgebildet hat.

Gewisse Pflichterfüllungen bringen diesseitigen nnd jenseitigenLohn: Ehrerbietung gegen Eltern, Mildthätigkeit, zeitiger Besuch desLehrhauses, Gastfreundschaft, Ausstattung (armer) Bräute, Begleitungvon Leichen, andächtiges Beten, Friedensstiftnng nnd ganz besondersBeschäftigung mit der Lehre (Ralmnä Rbora^j. Eine jenseitige Strafekennt die Mischna nicht, wie auch keine Hölle. Für Vergehen undUebertretnng hat sie nur diesseitige richterliche Strafen allerdingsnach dem Grade derselben: Geißelung, Hinrichtung durch das Synhe-dron in vier Stufen: Durch Schwert, durch Strang, durchs Feuernnd durch Steinigung nnd endlich frühzeitiger Tod durch Gottes Hand(Ubarat). Aber auch die schwerste, frechste Versündigung würde durch

') L.boi II. Ans. st Zxnbsärin o.

2) Das. Was bedeutet, war den Späteren selbst dunkel. Hat viel-

leicht ursprünglich gestanden?

st Lnlänsobiu II. Ende, verglichen »nt Ebnliu Ende. Der Talmud faßtes anders auf.

st I Auf.