Samaritaner.
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heiligen Texte vorgenommen hatten. Das friedliche Verhältniß, inwelchem Inden und Chuthäer seit dem hadrianischen Kriege mit ein-ander lebten, machte allmälig einer gegenseitigen erbitterten Gehässig-keit Platz. Als einst R. Jsmael b. Joss durch Napolis (Sichem)reiste, nm in Jerusalem zu beten, spöttelten die Samaritaner überdie Fälligkeit der Inden: es wäre doch viel richtiger ans diesem ge-segneten Berg (Garizim) zu beten, als auf den TrümmerhaufenJerusalems. Er erwiderte ihnen, daß der Berg in ihren Augen nurdeswegen Heiligkeit habe, weil in demselben die Götzenbilder vergrabenlägen, welche der Erzvater Jakob daselbst vergraben habe. Wegendieser Antastung ihrer Rechtgläubigkeit gingen die Samaritaner mitdem Plane nm, ihn heimlich zu ermorden, aber er rettete sich durchdie Flucht'). In dieser Mißhelligkeit mögen die Erster» eine Neckereiausgeführt haben, zur Unzeit die Bergfeuer anznzünden, nm die jüdischenGemeinden über die Ncnmondszeit zu täuschen. — Ueberhaupt scheintunter R. Inda die Einsetzung der Feste durch Beobachtung des Neu-mondes an Wichtigkeit verloren zu haben. Die astronomische Berech-nung wurde in seiner Zeit die Hauptsache, das Zengenverhör überdie Wahrnehmung, früher eine Hauptfnnktion des Patriarchen, bliebnur untergeordnet; deswegen ließ R. Juda auch solche Zeugen zu,welche man früher für ungültig gehalten, wie Ohrenzengen und Ver-brechers. Er fungirte nicht mehr selbst bei der Verkündigung desNeumondes, sondern schickte Stellvertreter dazu ab, einmal auch R.Chija; der Ort der Verkündigung war damals Ain-Tab^), wahr-scheinlich in Süd-Judäa; man ließ noch diesem Landestheil, demehemalige» Sitze vieler Heiligthümer und Erinnerungen, diesengeringen Vorzug. Dagegen scheint es, daß man die Feststellung einesSchaltjahres, welches früher ebenfalls ein Vorrecht Judäas und zwarLydda's gewesen, zur Zeit R. Juda's nach Galiläa verlegt habe^).
Auch in einem andern Punkte wich R. Juda von dem Her-kommen und dem halachischen Gesetze ab; er erleichterte die Gesetze desErlaßjahres und der Zehnten. Trotz des Unterganges des jüdischenStaates und der gehäuften Unglücksfälle blieben diese Gesetze, wiebereits erzählt, in voller Kraft, wurden aber für das Volk, welches
st (Latin 6. n. .leras VLoän 8r»rrr V. 4-1. ä. 8ota VII. x. 21. e.lebninot I. x. 3. a. (lonosis Labt»»», o. 81. Vergl. Frankel: lieber den Einflußder Palästinischen Exegese S. 243.
leras. Loset» I»r»-8oba,nr»I» das.
st Loset» t»r»-8obanr»t» 25. a. Lesik.tr», o. 41. und ller.Losvb I»a,-8ot»r»nr» ». 58.r».und an andern Stelle».
st S. Note 21 sund ilerus. 8zmt»eärin 18. e. unten.j