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Geschichte der Juden.
R. Juda einer bessern Ueberzengnng nach, sein von einer herbenBeimischung nicht ganz freies Wesen überwindend. Die Töchter desGesetzesverächtcrs Ach er, welche in Noth gerathen waren, wandtensich an ihn um Unterstützung. Anfangs wies er sie lieblos ab nndbemerkte: „Die Waisen eines solchen Mannes verdienen kein Erbarmen."Als sie ihn aber an ihres Vaters tiefe Gesetzeskenntniß erinnerten,welche ihn bestimmen müsse, von dessen Thaten abzusehen, wurde eranderen Sinnes'). — Durch Reichthnm und tiefe Kenntniß desHalachastoffes ausgezeichnet, gelang es ihm ohne Mühe, was seineVorfahren vergebens anstrebten, das Patriarchat zur Alleinherrschaftohne eine nebenbuhlerische Autorität zu erheben, nnd die Machtbefng-niß des Shnhedrin ans die Person des Patriarchen zu übertragen.Der Sitz des Hanptlehrhanses und des Synhcdrialcollegiums war,nachdem Uscha seine Bedeutung verloren hatte — eine kurze Zeitvorher scheint es das benachbarte Schefaram gewesen zu sein — zuR. Jnda's Zeit zuerst Bet-Schearim (auch Bet-Schari, jetzt Turan),nordöstlich von Sepphoris ^), später Sepphoris selbst, weil er eswegen dessen hoher Lage nnd gesunder Luft zu seinem Aufenthaltewählte, um sich von einem Uebel zu erholen, an dem er mehrereJahre gelitten hatte"). In Sepphoris scheint ein vollzähliger hoherRath von 70 Mitgliedern bestanden zu haben, welcher religiöse Fragennach der eingeführten Geschäftsordnung zu entscheiden pflegte^); R.Jnda's Ansehen war aber so groß, daß das Collegium selbst ihmdie Machtvollkommenheit übertrug, welche früher dem Plenum odereinzelnen Mitgliedern desselben znstand. Mit Recht sagte man vonR. Inda, daß seit Mose Gesetzeskenntniß nnd Autorität nicht in einereinzigen Person so vereinigt waren, wie in ihm"). Eine sehr wichtigeFunction, welche diesem Patriarchen übertragen wurde, oder die ersich übertragen ließ, war die Ernennung der Jünger zu Richtern undGesetzeslehrern. Er durfte sie ohne Berathung mit dem Collegiumausüben, hingegen war die vom hohen Rathe ansgegangene Ernennungohne Bestätigung des Patriarchen ungültig °). Die geistlichen Leiterder Gemeinden, die Besetzung von Richterämtern, die Ergänzung desSynhedrialcollcginms, kurz, Judäa und die diasporischcn Gemeinden,geriethen dadurch in Abhängigkeit vom Patriarchen. Das, wonach sein
') Obag'itz'a 14. 1>. .Isrns. ObaZ'iZ'a II. x. 77. o.
2) Lobrvai'i; Isbnot, ^.rsn 96. b. Robinsons Palästina III. 489.
2) Xstnbot 103. b. fg. .Isras Xilaiin IX. x. 32 b.lo.ÄIta 6bulin o. 3. Labli Lvnbeärin 36. a.
") Lzmbsärin das.
°) .Isrus. gMbeclrin I. S. Note 2ö.