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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Geschichte der Juden.

noch zur Zeit fort, und Mancher, den Umstände gezwungen hatten,darin seinen Wohnsitz zu nehmen, mochte eine Gewissenspein empfundenhaben, dadurch der levitischen Reinheit entbehren zu müssen. R. Simonb. Jocha'i glaubte also, Tiberias keinen unbedeutenden Dienst zu leisten,als er die Plätze, wo sich wirklich Leichen unter der Erde befanden,kenntlich machte, damit die übrigen Theile der Stadt für rein geltenund zu jeder Zeit betreten werden dürften. Um die lcichenbedeckendenStellen von den leichenfreien zu unterscheiden, stellte er ein vielleicht aufErfahrung begründetes Verfahren an, indem er zerschnittene Wolfsbohnenin die Erde steckte; diejenigen Stellen, wo dieselben nicht Wurzeln schlugen,bezeichnet? er als einen unreinen Platz, den größten Theil der Stadthingegen erklärte er für durchaus rein. In der nahen Stadt Magdala,wo man vielleicht stolz auf den Vorzug der Reinheit war, bespöttelteman Tiberias Rcinerklärung, und betrachtete R. Simon's Werk alseine leichtfertige Neuerung. Allein R. Simon berief sich ans einealte Tradition, welche versicherte, daß Tiberias einst die vermißteReinheit erhalten werde. Diesen ganzen, natürlichen Verlauf hatdie Sage durch vielfache Wunder gehoben und verschönert; durch einWunder läßt sie R. Simon in der Höhle speisen, durch ein Wunderihn dieselbe verlassen, durch ein Wunder Tiberias für rein erklären,endlich durch ein Wunder den bespöttelnden Gesetzeslehrer ans Magdalaeinen Plötzlichen Tod sterben Z. Mit jedem Jahrhundert steigerte sichdas wnnderthätige Ansehen R. Simon's. Die Höhle, in welcher erso lange von allen Menschen abgesondert gelebt, bot das geeigneteDunkel für alle möglichen mystischen Schöpfungen; hier habe er dennauch den Sohar, das Grundbuch der Kabbala, verfaßt.

Es findet sich aber unter allen Gesetzesentscheidungen, Aus-sprüchen, Bemerkungen, welche von R. Simon mitgetheilt werden, nichteine Spur einer mystischen Richtung. Im Gegentheil sind seine Moti-virnngen der biblischen Gesetze durchaus einfach. Unter andern suchteer sich die Gründe verständlich zu machen, welche der Gesetzgeber beider Bestimmung im Auge gehabt haben mag, daß jeder Feldbesitzergerade nur an der letzten Ecke seines Ackers einen Theil der Feld-früchte für die Armen zurücklassen sollte. Vier Motive stellte R. Simondafür auf, von denen das eine schlichter und nüchterner erscheint, alsdas andere. Nach seiner Ansicht hat der Gesetzgeber mit dieserspeciellen Bestimmung beabsichtigt, die Armen dem Eigenthümcr gegen-über vor Uebervortheilung, Störung und Zeitvcrsäumniß, und denEigenthümcr vor dem bösen Leumund sicher zu stellenSolche ein-

') Siehe Note 20. Siehe diese Note.