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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Hadrian's Verbote gegen Ausübung der Religion. 157

aufstellen können. Die übriggebliebeneu Gesetzeslehrer versammeltensich in einem Söller in Lydda und zogen die Frage über Leben undTod in Berathnng. Unter den Mitgliedern dieser Versammlungwerden R. Akiba, R. Tarphon und R. Joss der Galiläer namhaftgemacht. Ohne Zweifel war auch R. Jsmael, der R. Josua charakter-ähnliche, milde Tana'ite dabei anwesend. Eine Meinungsverschieden-heit über diese so schwerwiegende, verhängnißvolle Frage lag in derSache selbst wie in den Personen. Die Strengen scheinen der An-sicht gewesen zu sein, daß jeder Jude verpflichtet sei, für jede Zn-muthnng irgend einer Gesetzesverletzung den Märtyrertod zu sterben,ohne Unterschied, ob die Religiousvorschrist eine schwere (wesentliche)oder geringe (minder wesentliche) sei. R. Jsmael machte die ent-gegengesetzte Ansicht geltend; mau dürfe sämmtliche Religionsgesetzedes Judenthnms allerdings äußerlich und widerwillig um dasLeben zu erhalten, übertreten; denn die Thora habe sie nur lediglichverordnet, daß ihre Anhänger dadurch leben, nicht aber daß siedadurch umkommen sollten. Er war dafür, daß man sich für denAugenblick dem Religionszwange fügen müsse. Wie immer, drangauch in der lyddensischen Versammlung die vermittelnde Ansicht durch:daß man wohl zwischen wesentlichen, wichtigen, und gewissermaßendas Judenthum begründenden Vorschriften und minderwichtigen unter-scheiden müsse. Es wurde nach Abstimmung zum Beschluß erhobenund bestimmt: Man dürfe, um nicht dem Märtyrertod zu verfallen,sämmtliche Gesetze übertreten, wenn der gewissenlose Feind es verlangt,mit Ausnahme von dreien i Götzendienst, Unkeuschheit (verboteneEhegrade) und Mord *). Diese drei Punkte: Verehrung des einzigenGottes, Wahrung der Keuschheit und ehelicher Sittlichkeit, und endlichHeilighaltnng des Menschenlebens galten der lyddensischen Versamm-lung als unerschütterliche Grundbestandtheile des Judenthums. DieserBeschluß, welcher von der verzweifelten Lage, in der sich die jüdischeGesammtheit damals befand, das sprechendste Zeugniß ablegt, hat aberjedenfalls die geheime Klausel enthalten, auch im Nothfalle wennmöglich nur zum Schein das Gesetz zu übertreten oder es irgend wiezu umgehen, im klebrigen aber soviel davon zu beobachten, als nurimmer möglich wäre. Indessen waren diese Nothbehelfe nicht füralle maßgebend. Es gab allerdings Biele, welche sich daran hielten,vor den Angen der römischen Aufseher und Spione sich den Scheinzu geben, als überträten sie die Religionsgesetze. Rührend sind diekleinen Künste und die frommen Kniffe, deren sie sich bedienten, um

y Siehe Note 25.