Die Minäer.
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jüdischcrseits den zum Christenthum haltenden Inden ganz besondersvor, daß sie ihre Stammgenossen bei den römischen Behörden durchAngebereien und Anschuldigungen anzuschwärzen suchten. Vielleichtwollten die Judenchristen durch solche Mittel sich bei den Machthabernempfehlen und dadurch darthun, daß sie keine Solidarität mit denInden haben: die Zeitgenossen nennen daher stets Minäer undAngeber als gleichbedeutend. Das Gerücht, welches in der öffent-lichen Meinung von dem sittlichen Verhalten der Christen in Umlaufwar, trug das Seinige dazu bei, die Abneigung gegen dieselben zusteigern. Man beschuldigte jüdischerseits die Christen, daß sie bei ihrengottesdienstlichen Versammlungen, wo in der Regel Personen beiderleiGeschlechts anwesend waren, plötzlich die Lichter verlöscht und in derDunkelheit einem unzüchtigen Treiben gefröhnt haben. Mag diesesGerücht durch die zügellosen gnostisch - christlichen Sekten, oder vondem Bruderkusse, welchen die Gläubigen einander bei ihren Zusammen-künften ohne Unterschied des Geschlechtes zu ertheilen Pflegten, odervon dem engen Zusammenleben eheloser Christen mit Jungfrauen^),den sogenannten Schwestern, seine Nahrung erhalten haben: genugman hegte gegen das Christenthnm ein sehr ungünstiges Vornrtheilund warf ihm vielerlei Entartung vor
Das jamnensische Synhedrin mußte sich mit der Frage beschäftigen,welche Stellung den Judenchristen innerhalb der jüdischen Gemeinschaftanzuweisen sei, ob man sie überhaupt noch als Juden zu betrachtenhabe. Es wird zwar kein förmlicher Synhedrialbeschlnß in Bezugauf die Minäer namhaft gemacht, allein die Maßregeln, welche gegendieselben eingeführt wurden, zeugen vom Vorhandensein eines solchen.Es wurde eine förmliche Scheidewand zwischen Juden und Jnden-christen gezogen; man stellte die letztem noch tief unter die Sekte derSamaritaner und in mancher Beziehung auch unter die Heiden. Manverbot von den Jndenchristen Fleisch, Brod und Wein zu genießen,wie man es kurz vor der Tempelzerstörung in Bezug auf Heidenuntersagt hatte, um einen vertrauten Umgang mit denselben zuerschweren. Ueber die christlichen Bekenntnißschriften wurde das Ver-dammnngsurtheU gesprochen; man stellte sie den Zanberbüchern gleich.Selbst jeder geschäftliche Verkehr, jede Dienstleistung wurde aufsstrengste untersagt, namentlich verpönt Ivar cs, sich der Wundcrknrenzu bedienen, welche die Christen im Namen Jesu bei leidenden Menschenoder Thieren auszuüben pflegten. Diese Strenge gegen den Gebrauch
fl Korintherbrief 7. 36 ff. 9. ö.
fl OriASneo contra. Oelsnin VI. 2 t. I. 1. Vergl. Instin ecl. Otto .-IgoloZIa.I. o 26, II. o. 12 und andere Schriftsteller.