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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
Entstehung
Seite
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eigenthnmliche Seite behauptete er mit der eisernen Consequenz eineszähen, von Überzeugungen geleiteten Charakters durch sein ganzesLeben unter den peinlichsten Verhältnissen. Seine ganze Lebensaufgabesetzte er gewissermaßen in die Erhalrnng und Sicherung des über-lieferten Stoffes, ohne auf die nothwendige Fortbildung desselben untergegebenen Voraussetzungen Werth zu legen.

Von Jugend an hatte sich R. Elieser einzig darauf verlegt,sich den bereits vorhandenen Vorrath von ausgeprägten Lehrsätzen(Halachas) anzneignen und sie seinem Gedächtniß der Art einzuprägen,daß ihm auch nicht ein Stäubchen, wie er sich selbst darüber aussprach,verloren gehen sollte. Sein Lehrer R, Jochanan nannte ihn daherdieverkalkte Cisterne, welche keinen Tropfen durchläßt". In diesemSinne lehrte R. Elieser auch sein ganzes Leben. Auf Anfragen, diean ihn über ein Gesetzesverhältniß gerichtet waren, antwortete er ent-weder, wie er es von seinen Lehrern überkommen hatte, öderer gestandgeradezu:das weiß ich nicht, Weil ich es nicht vernommen habe".Bei seinem einstmaligen Aufenthalte in dem obergaliläischcn Cäsarea(Philipp:) legte man ihm dreißig Fragen zur Entscheidung vor, woraufer erwiderte:Auf zwölf derselben habe ich eine Entscheidung durchUeberlieferung, auf die übrigen achtzehn hingegen habe ich keine." Dieweitere Frage, ob er denn immer nur Ueberliefcrtes lehre, beantworteteer mit folgenden Worten:Nun, ihr zwingt mich etwas mitzntheilen,was ich nicht vernommen habe; so wisset denn, daß ich in meinemganzen Leben kein Wort gelehrt habe, welches mir nicht von meinenLehrern überliefert worden wäre."^) Um lästigen Fragen zu entgehe»,auf die er keinen "Bescheid wußte, Pflegte er abweisende Querfragenentgegen zu halten, woraus seine Abneigung hervorgehen sollte, sichdarauf einzulassen. Man fragte ihn unter anderem einst, ob ein unehe-liches Kind erbfähig sei; da fragte er dazwischen, ob denn überhauptein solches gesetzlich als Bruder gelten könne. Die Frage, ob mannach der Katastrophe des Tempelunterganges sein Haus weiß anstreichendürfe, wies er mit der Gegenfrage zurück, ob man ein Grab über-tünchen dürfe, immer an seinen Lebensregeln festhaltend, keinen Satzauszusprechen der ihm nicht durch mündliche Mittheilung gesichertwar. Den scharfsinnigsten Schlußfolgerungen setzte er gewöhnlich eineinfaches:das habe ich nicht gehört" entgegen. Nicht einmal den logischbegründeten und auf halachischem Gebiete anerkannten Schluß vomGeringer:: zum Höher::, vermittelst dessen R. Jojua eine Halacha folgernwollte, mochte er gelten lassen. Aus dieser eigenthümlichen Ansicht,

>) Lnllbs, 28 a.