Erste Mischnah-Sammlung (Läojot). 37^
Beispiel von dem Prüsidentenpaare Schemajah und Abtalion aus dervorherodianischen Zeit. Wegwerfend antwortete Akabia: „Was jeneZwei gethan haben, hatten sie mir znm Scheine gethan."
Entweder wegen dieser ehrenrührigen Aenßernng gegen zwei hochver-ehrte Autoritäten, oder wegen seiner Widersetzlichkeit überhaupt wurdeüber ihn der Bann ausgesprochen, den er nach Einigen bis inseine Todesstunde geduldig über sich ergehen ließ, ohne von seinerUeberzengung abzngehn. Doch ermahnte Aknbia seinen Sohn vorseinem Tode, sich nicht an seine Ueberlieferung zu halten. Verwundertfragte der Sohn: warum er sie denn nicht selbst aufgegeben habe. Dabelehrte ihn der Vater des Rechten: „Siehst du, ich hatte meine
Tradition von Mehreren vernommen, darum mußte ich darauf bestehen;du aber hörst sie nur von einem Einzelnen (nämlich von mir) so bistdu verpflichtet, dich der Mehrheit zu fügen." Ter Sohn verlangtenoch, an seine College» empfohlen zu sein, was ihm der Vater ver-weigerte: „Wozu dich empfehlen?" sprach Akabia, „deine eigenen
Thaten werden dich beliebt oder verhaßt machen." *)
Der Tag der Zengnißsammlnng ist auch wegen zweier Fragenvon allgemeinem Interesse wichtig, die an demselben zur Sprache kamen.Ein Heide ans ammonitischer Abstammung trat vor die Versammlungmit der Frage, ob er gesetzlich als Proselytc angenommen werden könne.R. Gamaliel hatte ihn nach dem Wortlaut des schriftlichen Gesetzesabgewiescn: „Moabiter und Ammoniter dürfen nicht in die Gottes-gemeinde ausgenommen werden, nicht einmal im zehnten Geschlechte."Der anwesende Lchrkreis verhandelte die Frage mit Warme, undR. Gamaliel bemühte sich mit seiner Ansicht durchzndringen. R. Josnaaber machte geltend, daß der Wortlaut des Gesetzes nicht mehr auf diedamalige Zeitlage anwendbar sei, indem es Ammoniter im alten Sinnenicht mehr gäbe, da durch die Einfälle vorderasiatischer Eroberer alleVölkerschaften vermischt und bis zur Unkenntlichkeit verwischt wordenwären"). — Die zweite Frage betraf die Heiligkeit der zwei, dem
*) ^äosob V. 6. und Lsrsm 6bsmsä das. Ich halte noch immer Nappa-port's Ansicht fest, daß Akabia b. Mahalallel noch zur Zeit Gamaliel's gelebtund zu dieser Zeit in den Bann gethan wurde. Was Frankel (Oarbs Nisobnap. 56) dagegen angeführt hat, konnte mich nicht vom Gegentheil überzeugen,der Dialog Negäim II. 3 kann im späteren Lebensalter R. Akiba'svorgcfallen sein, als die Amtsentsetzung Gamaliel's bereits ver Vergangenheitangehörte. Man erwäge, daß Akabia's Sentenz in Hob III. nach denen vonloobauan I>. Labbai und seinen Jüngern anfgeführt worden. Er mag allerdingsauch zur Zeit des Tempelstandes, aber gewiß auch später gelebt haben, wieObauansa Lsz-an ba-Lobanim.
ch laüaim IV. 4