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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Politische Loge.

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H

Persönlichkeit mochte ihnen Garantie für die friedliche Gesinnung desMutterlandes geboten haben. Die flavianischen Kaiser waren überhauptnicht undankbar gegen diejenigen, welche es treu mit ihnen gehaltenhaben. Josephus, dessen Machination sie allerdings einen Theil ihresSieges zu verdanken hatten, stand bei ihnen in hoher Gunst, erlangtevon ihnen Ländereien, Ehren, Vorrechte und sogar eine Wohnung inden kaiserlichen Gemächern'). In der That erfährt man bis auf dieRegierung des blutdürstigen Domitian von keinem besonderen politischenDrucke der jndäischen Gemeinden. Nur die Tempelsteuer, dieVespasian in eine Zwangssteuer zur Zahlung an den Jupiter Capi-tolinus verhängt hatte, wurde nachdrücklich eingetrieben; sie betrugeinen halben Sekel (ungefähr 1 Mark 12 Pf. auf den Kopf^); sie erhieltden Namen: jüdischer Fiscus (Illsous lluäaiaus.) Daran hatteaber die sprichwörtlich gewordene Habgier Vespasians mehr Antheil,als Verfolgungssucht. Außer dieser förmlichen Jndensteuer, die hierzu allererst auftritt, scheinen auch ungesetzliche Eingriffe in das Vermögender Juden häufig vorgekommen zu sein. Es ist aber aus den Quellennicht zu ermitteln, ob sich nur einzelne Römer Erpressungen von Grund-stücken durch Androhung des Todes erlaubt, oder ob die römischenBehörden Güterkonfiskationen vorgenommen haben. Eine Quellestellt diesen Raub der Römer an liegenden Gründen der Juden inunzweideutigen Worten dar:Die Römer verhängten Verfolgung überdie Juden, machten sie sich unterthänig, nahmen ihre Felder weg,um sie Andern zu verkaufen." Man nannte diese GewalttätigkeitSicnrikon, von dem blutigen Handwerke der Sicarier (Banditenmit der Maske politisch-nationaler Zeloten mit kurzen Dolchen), welchevor und während des letzten Krieges eine terroristische Nolle gespielthatten. Fälle des Ackerranbes müssen so häufig vorgekommen sein,daß sich die jüdische Gesetzgebung mit der Frage beschäftigen mußte,inwiefern der Kauf eines solchen Gutes rechtskräftig sei. DasSynhedrin erließ ein Sicariergesetz (QIu sioarioou), das den Kaufunter gewissen Beschränkungen anerkannt hat, damit der Boden desheiligen Landes nicht in den Händen der räuberischen Römer bleibensollte, wenn Juden vom Kaufe abgeschreckt würden^).

Ans solchen Vorgängen mußte ein unbehaglicher Zustand hervor-gehen, welcher den Verlust der Freiheit noch fühlbarer machte. DiesesMißbehagen der Abhängigkeit schilderte R. Jochanau selbst mit treffendenWorten, welche seinen Zeitgenossen einen Spiegel ihrer Gesinnung

') Josephus Leben, Ende.

-) Dess. jüdischer Krieg VII. 6. vio Oassins HTVI. 5.

°) Siehe Note 3.