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9 (1907) Geschichte der Juden von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal (1494) bis zur dauernden Ansiedlung der Marranen in Holland (1618)
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Philipp III. und die Maroinen.

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Opfer der Inquisition. Hundertundfünfzig derselben wurden nichtlange darauf in finstere Kerker geworfen, gemartert und zum Ge-ständnis gebracht. Es schien dem Regenten von Portugal selbstbedenklich, eine so große Zahl verbrennen zu lassen. Außerdemhatten die marranischen Kapitalisten den spanischen Hof, dem seitder Vereinigung beider Königreiche auch Portugal zugehörte,gewissermaßen in Händen. Er schuldete ihnen hohe Summen, dieer wegen der zunehmenden Verarmung beider Länder nicht zahlenkonnte. Diese Marranen boten dem König Philipp III. Entlastungvon den Schulden und überdies noch ein Geschenk von 1200000Cruzados (2400000 Mark), wenn den eingekerkerten Marranen Ver-zeihung gewährt werden würde. Um die Räte dafür zu gewinnen,den König für die Begnadigung der Marranen umzustimmen,wurden auch ihnen 150000 Cruzados gegeben. Infolgedessen zeigtesich der Hof für den Gnadenweg geneigt und wandte sich an denPapst Clemens VIII., die Inquisition zu ermächtigen, diesmal nichtauf dem Tod der Sünder zu bestehen. Dieser erinnerte sich oderwurde daran erinnert, daß seine Vorgänger Clemens VII. undPaul III. den portugiesischen Marranen Absolution erteilt hatten.Er tat dasselbe und erließ eine Bulle der Begnadigung für dieeingekerkerten Scheinchristen (23. August 1604). Die Inquisitionbegnügte sich daher mit der erheuchelten Reue der Eingekerkerten.Mehrere Hundert derselben wurden in Büßerhemden zum Autodafein Lissabon geführt (10. Januar 1905), nicht um die Scheiterhaufenzu besteigen, sondern um, ihre Schuld öffentlich bekennend, lediglichdem bürgerlichen Tode zu verfallen?) Von diesen aus den Kerkern

1 Ohne Zweifel jene Massenanklage in Portugal, welche die BulleClemens' VIII. vom 23. August 1604 veranlaßt hat, Nr. 342 der Clementinijchen6on8titntions8: Absolutio et venia Asnsralis pro eonvsrsis a .Indaisino adtläsm Okristianani, iisqns, qni ab iis ds8osdsrnnt in loois . . VortnKaliiae.Der Anfang lautet: Vostnlat a Mbis olüoii xastoralis ratio. Dann heißt es:6nin itaqns . . in VortnKalliae et VlZ'arbiornin rsKnis .... post säitas aOlemsuts VII. et dsinds a Vanlo III. . . . litsras 8nxsr generali venia et ak-solntions . . . oinnibns st sin§nli8 . . ex llsbraiea psrtidia ad Obristi tidsin

oonvsrms.nonnnlii ex Asnsrs bnfnsinodi orinndi Usbraioain

perlidianr rnrsns ssetari .... non dnbitavsrint ... Da die rücksichtsloseStrenge der Inquisition das Übel nur noch schlimmer gemacht habe, von derMilde dagegen eine aufrichtige Bekehrung zu erwarten sei . . . st bi oinnss . . .snb sfnsdsin Vbilixpi (III.) rs^is id snininopsre dssidsrautisst a di obi 8 sxxo8esuti8 ao snixs postnlantis obsdisutia rsvsrtantur.Darum erteilt der Papst eine allgemeine Absolution und befiehlt der Inquisition,die Eingekerkerten in Freiheit zu setzen. Über das Faktum der Absolutionvergl. Kayserling, Geschichte der Juden in Portugal S. 284. illannel Nboinar:referiert darüber (5si8 sxtravaZants8 do Lsino ds ?ortNKal x. 1888):