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Geschichte der Juden.
hatte, war Gregor XIII. gefolgt (1572—1585), der von den Jesuitenund Theatinern künstlich zum Fanatismus abgerichtet worden war.Und der Wille des strengen Papsttums war für Italien maßgebend.Für die Juden war Gregor der konsequenteste Fortsetzer der Lieb-losigkeit seines Vorgängers. Es gab trotz wiederholter Verbote nochimmer viele Christen in Italien, welche — in ihrer Verblendung— sich lieber von jüdischen bewährten Ärzten, wie David de Pomis,Elia Montalto, als von christlichen Quacksalbern heilen lassenwollten. Das wollte Gregor aufs strengste verboten wissen. Indemer das alte kanonische Gesetz erneuerte, daß christliche Kranke nichtvon jüdischen Ärzten behandelt werden dürften, und daß sie inner-halb dreier Tagen vom Beginn der Krankheit die Sterbesakramentenehmen müßten, belegte er nicht bloß die christlichen Übertreterdesselben mit schwerer Strafe, sondern auch die jüdischen Ärzte, wennsie sich einfallen ließen, einem christlichen Leidenden das Leben zuverlängern oder auch nur die Schmerzen zu mildern. Seine Strengedrang diesmal durch. Ein anderes gregorianisches Gesetz traf nichtbloß einen Stand, sondern die Juden im allgemeinen. Er stelltesie unter die Argusaugen der Generälinquisition. Wenn einer vonihnen irgend etwas Ketzerisches, d. h. der Kirche Mißliebiges, behaupteteoder lehrte, ja, wenn er mit einem Ketzer oder einein von der KircheAbgefallenen umginge oder ihm auch nur die geringste Hilfeleistungoder Gefälligkeit erwiese, solle er von der Inquisition vorgeladenund, je nach Befund, zum Verlust des Vermögens, zur Galeerenstrafeoder gar zum Tode verurteilt werden. Wenn also ein aus Spanienoder Portugal entflohener Marrane in Italien betroffen wurde,daß sein jüdischer Bruder ihm Herberge gegeben oder Erquickunggereicht, so konnten beide gewärtig sein, dem unerbittlichen Ärm deritalienischen Generalinquisition zu verfallen. Auch gegen den Talmudentlud sich der Zorn des Papstes Gregor XIII. Die Juden wurdenabermals ermahnt, die talmudischen und andere als kirchenfeindlichverdächtigen Bücher auszuliefern, die römischen innerhalb zehnTagen, die übrigen innerhalb dreier Monate. Die Inquisitoren undandere geistliche Behörden wurden angewiesen, überall Nachsuchungennach solchen zu halten. Wer später im Besitze derselben betroffenwerden sollte, selbst mit Angabe, daß sie von den angeschuldigtenStellen gereinigt und zensiert wären, sollte einer schweren Strafeverfallen 2 ) — Am meisten ließ sich Gregor XIII. die Bekehrung der
>) Bulle vom 30. März 1581: lilultos aälmo ex Obrisliams boimmdus8888, aui. . . xrueeipne lluäaeorum 6t, aliorum iuüäelium enrs, emmri'volrmt.
2 ) Bulle vom I. Juni 1581. Xe quoevie Iibro8 Umlmuäieos . . . stirunsnb xraetextu, <inoä expurKs.Ii IneimM. vel äoneo expurKSiiInr, ledere, Imkersvel retluere, emere vel vsuäers aut evnlgmrs amleaM vel xraeenmaM (luäuei).