Vertreibung der Juden aus dem Kirchenstaate.
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In dem Kirchenstaate gab es damals außer in Rom, Anconaund Bologna über 1000 jüdische Familien mit 72 Synagogen. InCamPanie n (19 Synagogen), der R o m agna (13), in dem Ge-biete des sogenannten Peterserbes (?atriinoninm ?strl) (12),m U in brien (8), Benevent (2), Fano (1) und in dein in Süd-jrankreich liegenden päpstlichen Gebiete Venaissi n (6 Synagogen),am meisten jedoch in der Mark, iu Ancona (30), in Rom (9) und inBologna (11).i) Trotz des ihnen drohenden Elends entschlossen sichfast alle davon Betroffenen znm Auswandern; nur wenige gingenzum Christentum über. Die Verbannten büßten noch dazu ihre Habeein, weil sie in der kurzen Zeit ihre Liegenschaften nicht veräußernund ihre außenstehenden Schulden nicht einzieheu konnten. DerGeschichtsammler Gedalja Jbn-Jachja allein verlor au seineSchuldner in Ravenna über 10 000 Dukaten?) Die Verbanntenzerstreuten sich, suchten teilweise Schutz in den nahegelegenen kleinenStaaten Pesaro, Urbino, Ferrara, Mantua und Mailand. Die Judenvon Venaissin, die einzigen auf französischem Boden seit derVertreibung der Juden aus Frankreich, in Avignon und Carpentrashaben ebenfalls die Heimat verlassen müssen (1570), wo sie unter denfrüheren Päpsten fast verhätschelt worden waren?)
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2-x, ,-2- 2-x, 121:822. Da die Ausweisung der Juden aus dem Kirchenstaat 1589erfolgte, so ist die Erlaubnis zur Rückkehr 29 Jahre später etwa 1589 , anzu-setzen, welche tatsächlich Sixtus V. in diesem Jahre erteilt hat (w. u.). — Aufdieses Faktum, die Verbannung der Juden aus dem Kirchenstaate unter Pius V.beziehen sich wohl die interessanten Piecen, welche David Kaufmann aus einerBriefsammlung mitgeteilt hat. (ksvus «l. Dt. XVI, p. 71 f. Nr. III —IV und Bd. XX, p. 70 f. Nr. XI—XIII). Es sind Sendschreiben der Ge-meinden von Pesaro und Sinigaglia für die etwa 6—790 Ausgewiesenen, welchesich da angesammelt hatten, um nach der Türkei auszuwandern, ohne Mittelzu besitzen. Diese Gemeinden haben deswegen Sendboten beordert, um in dennorditalicnischeu Gemeinden Gelder für sie zu sammeln. In Nr. XII. isterwähnt 281:2 222, worunter die Ausweisungsbulle Pius' V. zu verstehen ist.Das. ist auch erwähnt: .-<>12121 2^2x282 11-P12221 :-:i2p,2 21:-:: 722 :-x:!<"W2P1 ,22m, nämlich 2-2,21122, die Ansgewiesenen (das. XX. 72 oben).Auf die von Paul IV. verfolgten Marrauen von Ancona können sich diesePiecen durchaus nicht beziehen.
*) Vergl. Bartolocci, Bibliotlises, III p. 757 . Der selbst von der Aus-weisung betroffene Gedalja Jbn-Jachja zählt etwa 1990 ausgewanderte jüdischeFamilien außer denen, die in Rom und Ancona geblieben, und den Wenigen,welche sich getauft haben; Lvimlsolislst, Ende.
h selialselwlot das. Vergl. Lsvus <1s8 M. IX. p. 85 .
°) 1570 sind sie aus Avignon und Carpentras ansgewiescu worden undfanden Aufnahme in Marseille, Orange und anderen Städten. Vergl. darüberJsidor Loeb in Revns d. Lt. XII. 163 f.
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