278
Geschichte der Juden.
gewisse Selbständigkeit zu gründen, eine religiös-nationale Einheit zuerstreben und messiänische Schwärmerei zu verwirklichen. SalomoMolchos, des Märtyrers von Mantua, Austreten ging nämlich nicht ganzspurlos vorüber, hinterließ vielmehr einen Nachhall. In Safet, der größtenGemeinde Palästinas, wo er längere Zeit geweilt, Verbindung an-geknüpft und Hoffnungen erweckt hatte, rechnete man nach seinemTode noch immer auf Erfüllung seiner messianischen Verkündigungen.Der Ablauf der runden Zahl 5300 seit Erschaffung der Welt (1540)schien ein geeignetes messianisches Jahr zu sein. Aber die Messiaszeit,so dachte man damals, könne nicht urplötzlich eintreten; es müßten viel-mehr dazu von seiten der Israeliten Vorbereitungen getroffen werden.Maimuni, die gewichtigste Autorität, hatte gelehrt, daß der messianischenZeit die Einsetzung eines allgemein anerkannten jüdischen Gerichts-hofes, eines SYnhedrin, vorangehen werde oder müsse.Allgemein wurde daher das Bedürfnis gefühlt, autorisierte und ordi-nierte Richter, Synhedristen, wie sie zur Zeit des Tempelbestandesund des Talmuds in Palästina vorhanden und anerkannt waren, zu be-sitzen und überhaupt die so lange vermißte Ordination solcher Syn-hedristen (SsirckobL) wiederum einzuführen. Von seiten des türkischenStaates war kein Hindernis vorauszusehen. Die Rabbinen hatten hierohnehin eine eigene bürgerliche und selbst peinliche Gerichtsbarkeit.Nur waren die von den Gemeinden eingestellten Rabbinen, die zugleichRichter waren, ohne innere, berechtigte, in der talmudischen Lehre be-gründete Machtbefugnis. Sie fanden Gehorsam, aber auch Wider-spruch. Ihr Airsehen beruhte auf Herkommen und nicht ans deniBoden des talmudischen Judentums. Eine Einheit der Gesetzgebungund Gesetzauslegung war nicht möglich, solange jeder Rabbiner iir seinerGemeinde selbständig war uird keine höhere Autorität anzuerkennenbrauchte. Es war daher ein Zeitbedürfnis, eine Art religiösen HohenRates zu schaffen?) Und wo anders als in Palästina? Nur die heiligenErinnerungen dieses Landes vermochten einem Kollegium von RabbinenWürde und Autorität eines Synhedrin zu verleihen. Nur voir Ziondurfte die Lehre, welche allgemeine Anerkennung finden sollte, aus-gehen und das Wort Gottes nur von Jerusalem.
Viele hatten von der Vortrefflichkeit und Notwendigkeit gesprochen,die Ordination von Richterrabbinen mit einer höheren Autoritätwieder einzufnhren, aber nur einer hatte die Tatkraft, Ernst damit
>) Selbst der Hauptgegner der Wiederherstellung der göinieliA, (Ordination),Levi b. Chabib, hat ihre Notwendigkeit anerkannt. Abhandlung m-n in
dessen Usspp. (der einzigen Quelle darüber) p. 32V o. unten: up.ne, nrn
.-NX.12 llZ ,(.12'20N) 2NXNV r.n 718112 2N227I7I (ii'2
.1I8,1L p 27 7071 ll'IS 8N2N 1p! '11S2 1718 227N2 'NP2I2 271 .7I712'812
. 7N1P2 8227ib