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9 (1907) Geschichte der Juden von der Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal (1494) bis zur dauernden Ansiedlung der Marranen in Holland (1618)
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Rapp oder der Höllische Pfefferkorn. 147

gehabt hätte, ganze Landstriche zu vergiften, und nahe daran gewesenwäre, den Erzbischof Albert und seinen Bruder, den Kurfürsten Joachimvon Brandenburg, aus der Welt zu schaffen. Alle diese Verbrechenwaren rein erfunden, nur um Pfefferkorn und seine Bundesgenossendamit zu verunglimpfen, als wenn er selbst es gewesen wäre oder dochsein könnte. Zu einem Bilde des Heiligen Christophorns in Berlinhätte Rapp oder Pfefferkorn die lästerlichen Worte gesprochen:Wasstehst du da, langer Schalk, und trägst ein H... Kind auf den Schultern?"Ein scheußliches Bild veranschaulichte, wie diesem Schelm Glied nachGlied mit glühenden Zangen ausgerissen worden. Das Publikumsollte durch Schmähschriften gegen den Hallischen Pfefferkorn gewarntwerden, dein indenfeindlichen Kölner Pfefferkorn Vertrauen zuschenken, da er es auf Schwindelei gegen die Christen abgesehen habeund es heimlich mit den Juden hielte.

Indessen schleppte sich der Reuchlin-Hochslratensche Prozeß inRom durch die Ränke und den Goldregen der Dominikaner lange hin.Kaum daß Reuchlin einen Rechtsanwalt finden konnte, weil die Juristenes scheuten, sich mit den boshaften Predigermönchen aufzulegen.Er hatte bei Einsendung der Akten erster und zweiter Instanz (Mainzerund Speyerscher Verhandlung) versprochen, die verbrieften Privilegiender Juden beiznlegen, um für seine Behauptung den Nachweis zuführen, daß nicht er es gewesen wäre, der den Juden das Wort geredet.Aber das, was er als Beleg nuftreiben konnte, entsprach sehr wenig demSatze, den er in edelmütiger Regung aufgestellt hatte, sie sollten vonjeher als Mitbürger im deutsch-römischen Reiche anerkannt wordensein. Er konnte aber nur vergilbte Pergamente beibringen, daß sievom päpstlichen Stuhl einige Privilegien erhalten hatten, daß sie in ihrerReligion und ihren heiligen Schriften nicht belästigt werden solltenund daß sie des Kaisers Kammerknechte wären.*) Das letztere hätteReuchlin nicht durch Schriftstücke zu belegen brauchen, die deutschenJuden waren allzu sehr Knmmerknechte des Kaisers. Aber geradeaus diesem ihren Kammerknechtschaftsverhültnis folgerten die Juden-feinde, der jedesmalige Herrscher habe das Völle Recht, nach Willkürmit ihnen zu Verfahren, sie zu verjagen oder gar ausznrotten und umwieviel mehr ihre Schriften zu vernichten; das sei keine Rechtsverletzung.Ohne Zweifel wurde diese schwache Beweisführung Reuchlins vonden Privilegien der Juden von Hochstraten gebührend angefochten.

') Bei Friedländcr, Beiträge Nr. 8, S. 44, Reuchlin an Kaspar (Wirth)vom 18. Oktober 1514: llitto etiain privileKia. gnaeänin ünclasornni, exguibus viäsbitur, gnocl ünänel eoiuinorantss in ^leinannia sint a seileaxostolioa privilsZiati äs non inolestanclo eos in snis lidris, et gnoä sinteainerarü iinpsratoris.

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