Reuchlins Prozeß in Mainz. 181
des Herzogs don Württemberg. Nun gab sich das Kapitel die größteMühe, einen Vergleich zustande zu bringen. Aber Hochstraten, welcherden Rauch des Scheiterhaufens aufwirbeln sehen wollte, ließ sich aufnichts ein und verzögerte die Unterhandlung bis zum 12. Oktober, demEndtermin, an welchem, wenn kein Vergleich zustande gekommen,das Endurteil gefällt werden sollte. Schon hatte der Ketzermeisteran alle Geistliche in Mainz den Befehl erteilt, von den Kanzeln zu ver-künden, daß jedermann, Christen wie Juden, gehalten sei, bei Ver-meidung empfindlicher Strafen, die Exemplare des „Augenspiegels"für den Scheiterhaufen auszuliefern. Außerdem wurde dem Volke300 Tage Ablaß verheißen, wenn es sich am anberaumten Tage aufdem Kirchplatze einfinden würde, um dein Autodafe beizuwohnenund ihm Glanz zu verleihen. Am 12. Oktober war der Platz vor derKirche in Mainz gedrängt voll von Zuschauern, Neugierigen, Teil-nehmenden und Ablaßbedürftigen. Pfauengleich aufgeblasen schrittendie Väter und Brüder des Dominikanerordens und Theologen vonden Universitäten Cöln, Löwen und Erfurt, welche dazu eingeladenwaren, auf die Tribüne zu, die dazu errichtet war, und „die Erde zitterteunter ihren Füßen". Hochstraten, bisher Ankläger, nahm wieder denPlatz unter den Richtern ein. Schon schickten diese sich an, die Ver-wünschungsformel auszusprechen und das Feuer anschüren zu lassen,als ein Bote vom Erzbischof Uriel eiligen Schrittes herankam, mit einemSchreiben, welches ihre Lippen verstummen machte.
Das Kapitel und namentlich der Dechant von Truchseß hattendiesem von der halsstarrigen Bosheit der Dominikaner gegen Reuchlinberichtet, daß dadurch jeder Vergleichsversuch gescheitert war, und ihnbestimmt, einen neuen Aufschub des Spruches zu befehlen. Urielvon Gemmingen war, wie die meisten Bischöfe jener Zeit, mehr weltlichals kirchlich gesinnt, und auch gegen Juden hatte er keinen kanonischenFanatismus. Er hatte ihnen, welche seine Vorgänger schmählichausgewiesen hatten, wieder gestattet, sich im Mainzer Erzbistum nieder-zulassen mit Ausnahme der Stadt Mainz. Er hatte einen Rabbinernamens Bei fuß, der zugleich Arzt war, kurz vorher (Juli 1513)über dieselben gesetzt, mit Anweisung seines Wohnsitzes in W i e s e n a uin der Nähe von Mainz. Diesen: hatte er Macht über die Gemeinde ein-geräumt, nach dem rabbinischen Gesetze zu verfahren, Strafen über dieÜbertreter zu verhängen und überhaupt alles zu tun, wozu ein jüdischerHochmeister befugt ist.Z Wenn Uriel sich auch nicht bei der seinerKommission überwiesenen Frage wegen der jüdischen Schriften zuderen Gunsten ausgesprochen, so hatte er doch nichts dagegen getan.Die Anmaßung der Cölner Dominikaner und ihr ungerechtes Ver-
tz (1mlem>8 Uociex clipIomMiens IV. p. 580.
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