Die Anklagen gegen Renchlin.
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den als rechtgläubig bewährten Verfasser. Ter humanistisch gesinnteMutian, damals Führer der Fakultät, hatte die Mitglieder zwargewarnt, den Cölnern zuzustimmen und es flir eine Schmach erklärt.Renchlin zu verurteilen; aber seine Stimme wurde nicht gehört. Merk-würdigerweise hielt die Mainzer Fakultät mit ihren: Gutachten langezurück^). Mit diesen drei für ihn günstigen Bescheiden trat Hoch-straten in Mainz mit anmaßender Unwiderleglichkeit und Sieges-gewißheit ans.
Tie Anklagepunkte, die er vorbrachte, waren natürlich dieselben,die Pfefferkorn und Arnold von Tongern bereits gegen den „Augen-spiegel" geltend gemacht hatten. Es war immer derselbe Grundton,Reuchlin begünstige die Juden allzusehr, betrachtesie, „die unverschämtenHunde" halb und halb als Glieder der Kirche, als gleichberechtigteMenschen, seine Schrift rieche oder schmecke allzu sehr nach Ketzerei.Hochstraten stellte daher den Antrag an die Kommission, die Sentenzauszusprechen, daß Reuchlins „Augenspiegel" voll gespickt vonKetzereien und Jrrtümern, allzu günstig für die ungläubigen Juden,beleidigend gegen die Kirche und daher zu verdammen, zu unterdrückenund durch Feuer zu verbrennen sei. Man darf dabei nicht den großenAbstand zwischen einem deutschen und einem spanischen Jnquisitions-tribunal übersehen. Ein Torqnemada, Deza oder Mmenes de Cisneroshätte nicht so viel Federlesens gemacht, sondern hätte mit dem Buchezugleich den Verfasser zum Scheiterhaufen verurteilt. HochstratensHerz war auch keineswegs zu weich für eine solche Sentenz; er durftees aber nicht wagen, weil er ganz Deutschland, Geistliche wie weltlicheMachthaber, gegen sich gehabt hätte.
Reuchlins Sachwalter protestierte feierlich und energisch gegendiese Anklage und wies ihre vollständige Ungerechtigkeit nach, haupt-sächlich aber dadurch, daß Hochstraten, der sich durchweg feindselig gegenihn erwiesen, sich zu Reuchlins Ankläger und Richter aufgeworfen habe,ohne die geringste richterliche Gewalt über ihn zu haben. Natürlichgaben der Ketzermeister und die von ihm gewählte Kommission nichtsdarauf, und so blieb denn Reuchlins Vertreter — als auch sein Vorschlag,die Sache von zwei Schiedsrichtern entscheiden zu lassen, verworfenworden war — nur übrig, an den päpstlichen Stuhl zu appellierenund den Gerichtssaal zu verlassen. Nichtsdestoweniger wurde derProzeß gegen Reuchlins „Augenspiegel" ohne Beisein des Angeklagtenoder seines Prokurators eingeleitet und fortgesetzt; nur hatte Hochstratendoch so viel Schamgefühl als Richter znrückzntreten. Aber seineSache sollte nichts dabei verlieren. Auf Grund einer erschlichenenoder gefälschten Vollmacht vom Kaiser ernannte er mit Bewilligung
*) Vergl. w. u.
Graeb, Geschichte der Juden. IX. <>