)ie Gemeinde von Konstantinvpel.
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zu Herzen, wie sie durch ihre unduldsame SIreuge den Verfall desIugendunterrichtes herbeiführen würden, indem bisher der Wetteifer^die komischen Mitschüler zu übertreffen, den rabbanitischen Schülernzum Sporn gedient habe. Zum Schluß machte Elia Misrachi nochauf den Umstand aufmerksam, wie der Bann gegen das Unterrichtender Karäer vergeblich sei, indem die später eingewanderten und nochin Zukunft einwandernden spanischen und portugiesischen Rabbanitennicht daran gebunden wären, sich nicht daran zu kehren brauchten undalso mit ihnen wie früher Verkehren dürften.*)
Die türkischen Juden hatten zu dieser Zeit auch eine Art politischenVertreter, Anwalt (Uabzm?) oder Kämmerling, welcher Zutritt zu deinJultan und zu den Großwürdeuträgern hatte und mit seinen: Amtvon: Hofe belehnt war. Schaltiel, ein sonst unbekannter, aber alsedel geschilderter Mann, hatte diese Würde unter Suleiman inne. Beijeder Ungerechtigkeit und jeden: gewalttätigen Verfahren gegen dieJuden in: türkischen Reiche, die bei dem Hochmute der türkischen Be-völkerung gegen Andersgläubige, Juden wie Christen, bei den: Willkür-regimente des Provinzialpaschas und bei den: Fanatismus der christ-lichen Griechen und Bulgaren niemals fehlten, trat der Kahija Schaltielfür seine Glaubensgenossen ein und erlangte bei Hofe für Summen dieAbstellung derselben. Indessen muß er sich einmal irgend ein Vergehengegen sie durch parteiische Einmischung in ihre Angelegenheiten odersonst wie haben zuschulden kommen lassen, denn sämtliche Konstantino-politanische Gemeinden (Kahals) faßten den feierlichen Beschluß, unterAndrohung des Bannes ihn seines Amtes zu entsetzen. Schaltielließ sich aber diese Entsetzung nicht nur gefallen, sondern verpflichtetesich noch dazu, für sich und seine Kinder, ohne Zustimmung der Ge-meinden, die Würde der Kahijalik nicht.zu übernehmen, selbstwenn der Sultan ihn dazu zwingen sollte (Oktober 1518), was jedenfallsvon seinem edlen Sinne zeugt. Nach einiger Zeit sahen aber die Judender türkischen Hauptstadt selbst ein, wie notwendig ihnen ein solchertatkräftiger Vertreter sei, daß der Nutzen, den seine Verwendung fürsie hatte, bei weiten: den Nachteil aufwog, den etwaige Übergriffe
*) L-espx. das. Nr. 67. Joseph Bagi in einem Codex der LeydenerBibliothek, Katalog S. 126.
'h n",n?, ein türkisches Wort der praelsetns nulas, ein Würden-
träger des Hofes, oder wohl auch einfach ein Onrtisamw, der Zutritt zumHose, zum Serail, hatte. Das Responsum E. Misrachis Nr. II Ende undNr. Ib, das Nachricht darüber enthalt, ist sehr beachtenswert: n-nv ",
-- n»v "VN nnnn bvH Hon H-Nv n>oH no Nti'Hxv 'H l!"v . . . arn 1 ? N"N,Nonov ,n'n pn mnv Hon min o'nvn >no op onin-n. Uns dem Umstande, daßder Sultan selbst ihn dazu ernannt hat (das.), w>v.H Hon nn nno nom n
M H, und daß es von Xaliija ein Abstraktum gegeben hat, pA-n? (Vas.) gehthervor, daß cs eine beständige Würde war, die der Sulla» zu verleihen Pflegte^