Achmed Schaiton.
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. sobald sein Herr nur das Bad verlassen haben werde. In demselbenAugenblick, als der Katib diese Drohung ausgesprochen, wurde derPascha von einem seiner Wesire, Bk o h a m m e d -- B e h , der ihnzu täuschen gewußt, und von einigen Mitverschworenen im Badeüberfallen und schwer verwundet. Es gelang ihm zwar, sich in seinebefestigte Burg zu werfen, aber diese wurde vvn der anfgebvtenenBevölkerung Kairos gestürmt, weil Mohammed-Bey ihr die Plünderungderselben verheißen hatte. Achmed Schaitan entfloh zwar aus demSchlosse, wurde aber verraten, eingeholt, gefesselt und dann enthauptet.Mohammed Bey befreite darauf die gefesselten jüdischen Vorsteheraus dem Kerker und sämtliche Inden Kairos von der Todesgefahr.Der Tag der Errettung (der 27. oder 28. Adar 1524) H wurde eine Zeit-lang von den ägyptischen Juden als Gedenktag (Kairoanische ?nriu>,INrriir al-Nissrasln) gefeiert.
') Es existierte ehemals eine vollständige Geschichtsrolle über diese
Begebenheit und daraus haben den Inhalt mitgeteilt: Der anonyme Verfasserdes Meoraot Olam (p. l9), Conforte (Lore p. 32 a) und Joseph Jbn-Vergain den Tüclitainenta. zn dlcükbeb lebn-ta. p. II I. Diese Sekundärquellcnstimmen daher in den Hauptpunkten überein, differieren jedoch in Neben-»msttnden, »amcnttich in Betreff des Monatsdatums. Die zwei ersten Quellengebe» de» 28. Adar als Tag der Errettung an, die erstgenannte sogar denWochentag. Jbn-Verga dagegen hat dafür den 27. Adar. Joseph Sam-bari, welcher in Kairo lebte und also diese Feier mitmachte, bestimmt ebenfallsals Datum de» 28. Adar (Neubauer, ^neeäot.n. Oxon. p. 145): o-ima »armTmeen an wm nain n": w"- . . . Worin die
Differenz ihren Ursprung hat, ist schwer zn ermitteln. Dazu kommt noch eineandere chronologische Differenz, v. Hammer, der das tragische Ende desAchmed Schaitan ausführlich erzählt (Geschichte des Osmanijchen Reiches III,S. 35), setzt dessen Hinrichtung unbestimmt nach einer türkischen Quelle inFebruar 1524 (aas. Noten p. 294): „Achmed der Verräter hingerichtet in
kebinl-^eliir (Februar)." Aber der 27. Adar desselben Jahres fiel ans den2. März, der 28. also a s den 3. März. Die eine oder die andere Datuni-augabe beruht demnach ans einem Irrtum. Vergl. hcbr. Zeitschrift NnAZchl,Jahrg. tO, Beil p. 7—9.