da von den Sängern die Rede, während die vorhergehenden 15 Verse lediglichvon den Thorwärtern handelten. Man ist also genöthigt in
zu emendiren. Dann giebt der V. etwas Neues. Diejenigen Thorwärter,welche die oben aufgezühlten Functionen halten, waren frei vom Wache-dienste; denn sie mußten Tag und Nacht ihrem eigenen Geschäfte weihen.
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w-xi-^. Auch der Schluß dieses Kapitels giebt deutlich an, daß es von denGruppen und Familien handelt, welche sich lin Nehemia's Zeit) in Jerusalemniedergelassen hatten — zuerst abschließend <V. 34a): nsx
ir-nhrch, dann zum Thema zurückkehrcnd: ni-x n"'r:xs, (so muß
man mit KXX abtheilen). Dieses bezieht sich nicht auf die Leviten, sondernauf sämmtliche Häupter der Vaterhäuser, die sich in Jerusalem niederge-lassenhatten. Bertheau hat diesen V.,sowie den gleichklingenden 8, Wmißverstanden.
Aber wozu führte der Chronist das Verzeichniß der Vaterhäuser, welchesich in Jerusalem angesiedelt hatten, zweimal auf? Auch diese Wiederholungfindet ihre Erklärung. In Neh. <7, 5) ist angegeben: als Nehemia über dieBevölkerung der verödeten Stadt nachsann, habe ihm Gott eingegeben, vorhersich das Abstammungsregister der Familien vorlegen zu lassen, welche aus Babelzurückgekehrt waren. Da er dieses als eine göttliche Eingebung betrachtete, soliegt darin, daß er damit die Reinheit der Familien prüfen wollte lBergl.e. S. 150 Note). Bei dieser Prüfung hat er 642 Israeliten der r-wsnxmp: ^2 ausgeschieden, weil sie ihre reine Abstammung nicht nachzu-
weisen vermochten i?, 61, 62) r:n ßx^s-? kx em^x -mnni- li-ss xs>.Gen so hat er zwei ahronidische Familien vom Priesterthum entfernt <V. 63—64):xu-:: xsl nsx. Unzweifelhaft hat Nehemia auch die
Jüngern ausgeschieden, welche zu seiner Zeit aus Mischehen geboren waren.Diese waren zur Zeit bekannt und brauchten nicht aufgezählt zu werden, odersind in Esra 10,18—43 aufgeführt. Er hat also zur Ansiedelung in Jerusalemnur solche Familien zugelassen, die ihre reine Abstammung NachweisenKnuten, oder welche ihre Abstammungsliste L^nsr-.-on —" vorzeigen konnten.Bei der Ansiedelung in Jerusalem war also das Genealogisirenunerläßlich. Daher geht dem Verzeichniß der Ansiedler in der Chronik dieBemerkung voraus (9,1): lwrm-n s-x^'-s Hs-, d. h. sie haben ihre reine Ab-stammung beurkundet. Das Geschäft des war also in dieser Zeit
non großer Wichtigkeit und wird daher nur in den drei Theilen des Buches,Chronik—Esra—Nehemia, gebraucht. Es bedeutet als Verbum zunächst: diereine Abstammung angeben. In diesem Sinne wird es im Neuhebräischengebraucht und urkundenlich reine Abstammung. Dann be-
deutet es überhaupt die Abstammung auf ein Vaterhaus oder die Familiezurücksühren. -vmnn iChr. I, 5, 7; 7, 9. Esra 8, 1—3), ferner
überhaupt eine Volkszählung vornehmen, wobei die Abstammung mit erwähntwurde iChr. I, 5,17; 7, 7). Einer, der seine Abstammung anzugeben im Standeist, hat einen Vorzug vor einem Obskuren, der kein Stammregister hat. Indiesem Sinne ist ebenfalls idas. 5,1) gebraucht -ns-ni- x'-r,
„nicht etwa um einen Vorzug für das Erstgeburtsrecht zu genießen". Die Stamm-