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2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 2 (1876) Vom babylonischen Exile (586) bis zum Tode des Juda Makkabi (160)
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Note 10 .

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merkt, das; in den Sentenzen dieser Abtheilung mehr Zusammenhang herrscht,als in denen des ersten Haupttheils, Ganz besonders zeigen die ersten 9 Versej2- 10 ) strengen Zusammenhang und reflektiren die Chiskijanische Zeit. Wenndieser Zusammenhang bisher vermißt wurde, so liegt es an der unkritischenAuslegung. Vers 2 222 2pn 222^2 2122 sagt aus, daß der König berufensei, jede Sache, jede Anklage zu untersuchen, nicht etwa zu verzeihen, diesessei Gottes Sache 222 2222 2122. Auch die folgenden Verse bewegen

sich um den Gedanken der Erforschung eines Verbrechens oder Vergehens undder Berechtigung oder Nichtberechtigung, Klagen darüber vor den Richterstuhldes Königs zu bringen. In V. 4 -5 wird das Verbum nan nur als Wort-spiel gebraucht. Die Bedeutung von nan oder n.12 alsziehen, schleifen" istgesichert durch Samuel II, 20 , 13 . ^222 2-^2 i^n bedeutet hier,ziehenschlacken aus Silber" und 221 irnziehen den Frevler lzur An-

klage) vor den König."Den Frevler scheiden oder aus scheiden vordemKönig", ist Blödsinn. Der Sinn von V. 5 ist demnach, daß es eine Pflichtsei, den ausgemachten Frevler vor den Richterstuhl des Königs zur Bestrafungzu ziehen; denn durch Gerechtigkeit, die der König an Verbrechern übt, wirdsein Thron nur befestigt, Er darf nicht nachsichtig sein. VV. 67 sind nurverständlich, wenn man den Schluß 1x2 22-x richtig auffaßt. Leiderist dieser Schluß von allen, allen Ausll. verkannt worden, obwohl I-XX undSyrer den richtigen Sinn an die Hand geben! L xrckor- ot <rov

Peschito: -2X IN 11N2 222 d. h. 22N ^2:22 1X2 22.-X NX

das, was deine Augen gesehen haben, sage," d. h. nur das, was du selbstgesehen hast, sage aus vor dem König. Die Verse enthalten also eineWarnung, sich nicht zu dem Richterstuhl des Königs oder zur Stätte der Großenheranzudrängen um Anklagen vorzubringen. Die folgenden Verse warnenebensalls vor übereilten Anklagen und namentlich vor Einmischung. In Vers 8setzt das ze eine Ellipse voraus, etwa wie 30 , 6 221221 ^2 222-2 zL; sonstist der Vers unverständlich, wie sämmtliche Uebersetzungen beweisen.

Die neun Verse bilden demnach eine einheitliche Gruppe; sie ermahneneinerseits, zur Entlarvung von Frevlern beizutragen, und warnen andererseitsvor Uebereifer, Angeberei und Einmischung. Da in Chiskija's Zeit eine ArtRevolution stattgefunden hatte, indem die Ersten die Letzten und die Letzten dieErsten geworden waren, die Armen aus dem Staube erhoben wurden, und dieSatten sich um Brot vermiethen mußten lvergl. II. Bd. 1 , S. 480 ), so war Thür>md Thor für Anklagen und Angeberei geöffnet. Die früher Unterdrücktenkonnten durch Anklagen gegen früher Hochgestellte deren Sturz bewirken. DieseVerse wollen nun an die Hand geben, in solchem Falle Maß zu halten und sichnicht an den gerechten König allzusehr heranzudrängen. Diese Gruppe stammtalso wahrscheinlich vonWeisen" aus der Chiskijanischen Zeit. Vers 18 ,welcher die Gefährlichkeit falschen Zeugnisses schildert, könnte auch noch zudieser Gruppe gehören. Nur müßte man die Gedankenverbindung mit den ihmvvraufgehenden Versen suchen, was indeß schwierig scheint und allenfalls mitVers 1112 gelingen könnte, welche von der Bedeutsamkeit des Wortes anrechter Stelle und von der Nützlichkeit des Tadels gegen einen gefügigen und