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2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 2 (1876) Vom babylonischen Exile (586) bis zum Tode des Juda Makkabi (160)
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Gebet- und Opfer-Cultus-

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Tempelraum oder richtiger in dem Priestervorhof und der anderein der Quadersteinhalle des Tempels und in den Gemeinden ver-treten. Sie gingen eine Zeit lang neben einander ohne ahnen zulassen, daß sie mit einander in Widerstreit seien, und daß eine Zeitkommen könnte, in der dieser Widerstreit offen zu Tage tretenwürde. Ja, so lange dieser Gegensatz nicht zum Bewußtsein ge-kommen war, schienen diese beiden Formen des Cultus eine Ein-heit zu bilden, einander zu ergänzen und die eine von der anderenEigenheiten zu entlehnen. Der geistige Gottesdienst ordnete sich inBetreff der Tageszeit dem Opferdienste unter. Zur selben Zeit,als die Priester die Opfer darbrachten, versammelten sich die Ge-meinden zum Gottesdienste in den Bethäusern dreimal des Tages.An Sabbaten und Feiertagen, an denen im Tempel für die Be-deutung des Tages besondere Opfer dargebracht wurden, (Lorban-Unssuxb), kam die Gemeinde ebenfalls viermal zum Gebete zu-sammen sDspbillat-Nnssaxb). Und der Opferdienst konnte sich demlebendigen Worte nicht ganz verschließen, auch er mußte sich theilweisevergeistigen, mußte Psalmengesang in die Reihenfolge der Hand-lungen mit aufnehmen, so mächtig war der Einfluß dieser erhabenenPoesie.

An dem Tempel- und Opferwesen war aber eine stark in dieAugen fallende Seite, welche den geistigen Hauch, der aus der pro-phetischen und psalmistischen Poesie wehte, zu verflüchtigen und denidealen Aufschwung zu hemmen geeignet war. Es war die Seiteder vorgeschriebenen Reinheit und der gescheuten Unreinheit. DasGesetz der Thora hatte zwar auch deutliche Bestimmungen darüberverordnet. Ein Unreiner sollte weder Opfer darbringen, noch dieRäume des Heiligthums betreten, noch Opferfleisch und überhauptGeweihtes genießen. Es giebt auch mehrere Grade der Unreinheitan. Personen, die mit Aussatz oder mit einem ekligen Flusse be-haftet wären, oder einen Leichnam oder das Aaß vierfüßiger höhreroder niedrer Thiere berührt oder sich durch nächtliche Befleckung ver-unreinigt hätten, Frauen, in einem gewissen Zustande oder einigeZeit nach den Geburtswehen, wurden dem Heiligthume gegenüber alsUnreine erklärt. Das Gesetz stellte auch Vorschriften auf, wie solcheUnreine oder Verunreinigte in den reinen Zustand versetzt werden undwelche Mittel dabei angewendet werden sollten. Auch Räume, welcheverunreinigt worden, und Geräthschaften, die mit Unreinen höhren

Graetz, Geschichte der Juden. II. 2. Hälfte. 13