Die Sabbatstrenge.
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inelns vom Acker, der Umwandlung der Frucht in genießbare Speise,jede Verwandlung von rohen Stoffen in benutzbare Gegenstände„der Geräthc, jedes Umgehen mit Feuer oder Licht, Thierschlachtenund Thierhäute bearbeiten, schreiben und eine Schrift auslöschen,nähen und auftrennen, alle diese Tätigkeiten und noch dazu dieBeförderung eines Dinges aus einem geschlossenen Raume auf diefrei, dem Menschenvcrkehr gehörende Straße und umgekehrt, imGanzen neun und dreißig Hauptarbeiten*), wurden nach dersopherischen Schriftauslegnng als verpönt erklärt. Es wurden aberzur Erhöhung der Sabbatfeier auch andere Verrichtungen untersagt,die mit diesen gar keine Ähnlichkeit haben, wie z. B. ans einen Baumklettern, reiten, schwimmen, tanzen, Gericht halten, kaufen und ver-kaufen, sich verloben. Es sollte dadurch die Sabbatruhe jkedsbüt)erzielt werden, um diesem Tage und auch den Feiertagen denwcrkeltägigen Anstrich zu benehmen2). Die Verschärfung der Sabbat-strenge ging in dieser Zeit so weit, daß sogar verboten wurde, Werk-zeuge und Gerüthschaften für eine Arbeit oder für eine Verrichtungvon einem Orte zum andern zu bewegenh Um jeder möglichenEntweihung des Sabbats und der Festtage vorznbeugen, sollte dieArbeit noch vor Sonnenuntergang des vorangehenden Tages ein-gestellt werden. Zu diesem Zwecke wurde ein Beamter bestellt, dermit einem Horn das Zeichen der Ruhe angeben sollte. Bei demersten Zeichen sollten die Feldarbeiter, beim zweiten die Handwerkerund beim dritten die am häuslichen Herde Beschäftigten die Arbeitbeschließen. Außerdem wurde der Beginn des Sabbats noch beson-ders durch Hornzeichen angekündigt*).
st Sabbat VIl, 2.
2> äom lob (LöLad) V, 2. Geschäfte am Sabbat zu machen, wird nirgendsim Talmud als ausdrücklich verboten aufgeführt, sondern lediglich als bekanntvorausgesetzt. Bergl. darüber Ldilo cks Okorubim, wo dergleichen Geschäfte alszu den Sabbatgesetzcn gehörig aufgezählt werden.
3. öubbat p. 123 'iri rwb: Vn
Von dieser Erschwerung heißt es: neu:? rw'anv d. h. genau
genommen, unmittelbar nach Nehcmia und in Folge der frühern Laxheit bezüg-lich des Sabbat. Bergl. dazu Rosapkot Lada Lama p. 94 a.
*) Lakrüad IV, öd. 8abdat p. 35d, jor. Lssaedim 27 ck. difserirend,Obuliu 1,6. Aus dieser Stelle hat Maimuni interpretirt, daß auch beim Ausgangdes Sabbats das Horn geblasen wurde "vvi-n, V, 20), es ist aber einentschiedener Jrrthum und bereits von älteren Commentatoren widerlegt.