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2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 2 (1876) Vom babylonischen Exile (586) bis zum Tode des Juda Makkabi (160)
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Geschichte der Juden.

so hat sic die neu erworbene Eigenthümlichkeit desselben, sichsein Schriftthum zn vertiefen, zu lesen und zu forschen, völligverwischt.

Der höchste Rath, von dem nach und nach alle diese Institu-tionen ünd Anregungen ansgingen, hat sich indcß nicht darauf be-schränkt, die in der Thora vorgeschriebencn Gesetze auszulegen undin das Leben einzuführen, sondern gab auch selbstständige Gesetze,um das religiös-sittliche Thun des Volkes zu regeln, anzuspornenund zu befestigen. Ein aus alter Zeit stammender Spruch derhöchsten Behörde Jndäa's ermahnte die Mit- und Nachwelt:Macheteinen Zaun um das Gesetz >)." In dieser Ermahnung war dieRichtung für die Gesetzgebung vorgezeichnet, erlaubte Fälle zu ver-bieten, welche an das Unerlaubte austreifen oder damit verwechseltwerden könnten. Diese peinliche Rücksicht, jeder möglichen Ueber-tretung von vorne herein vorzubeugen, oder dieUmzäunung"(8ejaA), hatte in der Zeit des Ueberganges ihre Berechtigung. DasVolk im Allgemeinen, das noch nicht belehrt war, sollte dadurch andie Befolgung der Gesetze und Erfüllung der Pflichten gewöhntwerden. Aus diesem Grundsatz, es von Gesetzesübertretung fernzu halten, entsprang eine Reihe von Gesetzen, welche dem sopherischenZeitalter angehört. Die Verwandtschaftsgrade für Eheverbotewurden aufsteigend, absteigend und seitlich weit ausgedehnt 2). DerUebertretung der Züchtigkeit wurde vorsorglich vorgebeugt. EinMann soll sich nicht mit einer fremden Ehefrau unter vier Augenin einem abgesonderten, wenig besuchten Raume aushalten^). DerLauheit, mit welcher Verrichtungen am Sabbat in Nehemia's Zeitbehandelt wurden, ist eine außerordentliche Sabbatstrenge entgegengesetzt worden. Die verschiedenen Arten von verbotenen Arbeitenwurden näher bestimmt, alle Tätigkeiten des Feldbaues, des Cani-tz Abbot I, 1.

2) Bezüglich der sog. die aufgezählt sind b. llobnmot

p. 21a; jorus II, 3 cl und veresb Lrsr I, herrschen Differenzen, und darausgeht hervor, daß nicht sämmtliche aufgczählte Grade in der sopherischen Zeitverboten wurden.

Liääusebiu IV, 12. Ans dem Ilmstande, daß hier lediglich von Aus-nahmen die Rede ist, folgt, daß das Verbot des töte-ä-töts mit einer Ehefrau,wofür der Terminus ausgeprägt wurde, sehr alt sein muß. In den beidenTalmuden z. St. ist die Tendenz unverkennbar, dieses Verbot biblisch zu be-gründen, was das hohe Alter desselben beweist.