Die Schriftauslegung.
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die Jünger „Weisenschüler" (Talmiclo-Obaebamim) genannt. DieThätigkeit der Weisen oder Schriftkundigen war doppelter Art, nachder einen Seite, die Gesetze der Thora auszulegen, und nach derandern, sie für das Leben der Einzelnen und der Gesammtheit an-wendbar zu machen. Da nämlich manche Vorschriften des Gesetzes nichtdeutlich genug abgefaßt sind und Dunkelheiten enthalten, namentlichdezüglich des Umfanges ihrer Verbindlichkeit, ob für sämmtlicheVolksklasscn oder lediglich für Einzelne, ob für beide Geschlechteroder lediglich für eins derselben, so war es Sache der Schriftknndigen,solche Vorschriften, Gebote und Verbote zu deuten, zu beschränkenoder zu verallgemeinern, die Zeit der Verpflichtung zu bestimmenund überhaupt sie zu ergänzen. Diese ergänzende Schriftauslegungwurde Deutung (Lliärasob's genannt, die nicht willkürlich sein,durfte, sondern wohl von gewissen, wenn auch dunkeln Auslegungs-regcln bedingt war. Hatte ein Gesetz der Thora im Lehrhauseseine Grenzen und seine Anwendbarkeit erhalten, so wurde es inder Versammlung des hohen Rathes zur Gemeingiltigkcit erhobenund ihm der Stempel der unbedingten Verpflichtung aufgelegt. DerRath und das Lehrhaus arbeiteten einander in die Hände undergänzten einander. Eine unsichtbare, aber tiefeinwirkende Anregungging davon aus, und sie hat den Nachkommen der Erzväter eineEigenthümlichkeit eingeprägt, die fast wie eine angeborene Eigenschaftwirkt: den Trieb zu forschen, auszülcgcn, den Scharfsinn anznstrengen,um dem Worte oder der Sache eine neue" Seite abzngewinnen.Dieser Trieb bewährte sich zwar nicht stets als Lichtseite, hat viel-mehr auch häßliche Auswüchse erzeugt, aber er hat die Denkkraftund das Urtheilsvermögen des „Restes Israels" geschürft. Wennnoch eine Spur von der alten Verwandtschaft zwischen diesem undden noch übrigen Völkern semitischer Abstammung geblieben war,
Ten Eingang übersetzt die syr. Version durch xnw-it", d. h. i-np-;darunter ist also ein geschlossenes Collegium zu verstehen, das zugleich eine Lehr-tätigkeit entfaltet, lieber?i).z>>o<e vcrgl. noch das. 17,14. Josephus
nennt sie in gezierter Manier <7o^,ar«l sjüd. Kr. I, 33, 2; II, 17, 8—9s undflllterth. XVII, 6, 2; XVIII, 3, 5>.
h Der Ausdruck win? kommt in der Chronik zwei inal vor, II, 13, 22;24, 27, hat allerdings hier einen andern Sinn. Er scheint die Bedeutung von„Zusatz" zu haben, nämlich aclctitamsutum zu einem Buche, und konnte insofernmit der allgemeiner gewordenen Bedeutung „Interpretation" und „Zusatz"zum geschriebenen Gesetze zusammenhängcn.