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2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 2 (1876) Vom babylonischen Exile (586) bis zum Tode des Juda Makkabi (160)
Entstehung
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Der hohe Rath.

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er sonst entstehen können? Keine war günstiger für eine solcheSchöpfung als diejenige, welche auf Nehemia folgte, weil damalsder glühende Eifer für die Erfüllung der Thora-Gesetze und dasStreben, diese Thora zum Muster für die Gegenwart zu nehmeü,angeregt waren. Aus der großen Versammlung unter Nehemia,die nur einmal zur Uebernahme von Verpflichtungen zusammen be-rufen war, entwickelte sich eine stehende Körperschaft für Berathungenüber wichtige religiöse und sittliche Fragen. Die siebzig Mitgliederfür den hohen Rath wurden wahrscheinlich aus den verschiedenenFamilien gewählt; der Hohepriester durfte wahrscheinlich nichtübergangen werden, oder vielmehr, ob würdig oder nicht, mußte eran die Spitze gestellt werden und den Vorsitz führen si. Die siebzigMitglieder der Körperschaft mußten deswegen um eins vermehrtwerden, und diese Zahl blieb beständig. Der Vorsitzende erhielt denTitelVater des Gerichtshofes" s^b Lstb-äin).

Sobald sie zusammengesetzt war, so zielte ihre Thätigkeit daraufhin, die Richtung, welche mit Esra und Nehemia angebahnt war,zu verfolgen und fortzusetzen, das Judenthum oder das Gesetz in

7 Tage vor dem Sühntage zurückgezogen zubrachte. Dazu wird bemerkt sJerns.Joma l, p. 38ch: zn

pinnbv nmLb nnix; bergt. Labil das. p. 8b. Es waren also schon in früherZeit eine Halle für die /iouiwor«,, Mitglieder des Rathes. Allerdings kanndiese Benennung in der griechisch-mncedonischen Zeit entstanden sein. DieZahl 70 für die Mitglieder wird dadurch bestätigt, daß Josephus bei der Ueber-nahmc der Verwaltung in Galiläa70 Aelteste" als Archonten eingesetzt hatijüd. Kr. II, 20, 5: jedenfalls nach dem Muster des hohen

Rathes in Jerusalem. Auch die Alexandrinische Gemeinde hatte eine Gerusia»ach demselben Muster lj. 8nüünV. p. 55a): ... v-w'Nwi

sJosefta 8nlrba IV): na:: ... nixnnnp nnxitp? nnni <B. das. 13, 51b): nbwa bw x": n::: x":.

Der Name mag erst zur Zeit der Römerhcrrschaft eingeführt worden

sei», aber das Institut unter dem einheimischen Namen ?wan zn-, ist ohneZweifel alt, aus der nachnehemianischen Zeit.

h Das Präsidium des Hohen Priesters läßt sich durchaus nicht belegen.Denn was Schürer ans Josephus und dem neuen Testament dafür anführtlLehrb d. neutst. Zeitgeschichte 41), beweist gar nichts, denn die neutest. Stellensprechen lediglich von einem Criminalcollegium, und Josephus hat ent-weder den Zustand seiner Zeit im Auge, als die hohenpriesterlichen Familien dieMacht an sich gerissen hatten, oder er referirt pcntateuchische Verordnungen. Daßdie hasmonäischen Fürsten und Könige an der Spitze der standen, beweistweder für die frühere, noch für die nachfolgende Zeit. Sie waren die Machtinhaber.

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