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2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 2 (1876) Vom babylonischen Exile (586) bis zum Tode des Juda Makkabi (160)
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Geschichte der Juden.

schauerlichsten Straffolgen auf Uebertretung des Gesetzes iu Aussichtstellt, und dem Volke wurde dadurch sein Schuldbewußtsein lebendig;es fühlte sich der göttlichen Gnadenleistung unwürdig und war zer-knirscht. Nehemia, Esra und die Leviten hatten Mühe, die inTrauer versunkene Gemeinde zu beruhigen. Sie riefen ihr zu, andiesem heiligen Festtage nicht zu trauern und überhaupt nicht be-trübt zu sein, denn die Lehre Gottes, sein Eigenthum und Erbe,sei seine Kräfte Nachdem die Versammlung sich beruhigt hatte,beging sie den Festtag mit gehobener Stimmung und freute sich,das Vorgelesene verstanden zu haben. Es war das erste Mal, daßdas ganze Volk das Gesetzbuch in sein Herz geschlossen, es alsTheil seiner selbst und sich selbst als Träger desselben gefühlt hat. Keineder früher vorgekommenen gelegentlichen Vorlesungen aus dem Ge-setzbuche hat einen so tiefen und nachhaltigen Eindruck gemacht,wie die ans dem Platze vor dem Wasserthor. Die Umwandlung,welche im babylonischen Exile begonnen hatte, wurde damals voll-endet. Was die Propheten angebahnt hatten, vollendeten dieSchriftkundigen. Bezeichnend ist es, daß die so bedeutsame Ver-sammlung nicht im Tempel stattgefunden hat, sondern neben demTempel; der Hohepriester hatte dabei nichts zu thun. Das Heilig-thum mit Altar und Opfergeräthen trat gewissermaßen in denHintergrund. Unbewußt hat Esra, obwohl selbst Priester, die Los-lösung der Lehre vom Tempel oder Zurücksetzung des Priesterthumshinter die Schriftkunde angebahnt.

So verliebt wurde das Volk in die Thora, die es bis dahingar nicht oder nur wenig beachtet hatte, daß es immer mehr davonhören wollte. Die Häupter der Geschlechter, deren Väter so lange denPropheten hartnäckigen Widerstand geleistet hatten und unverbesser-lich schienen, begaben sich Tages darauf zu Esra und forderten ihnauf, die Vorlesung fortzusetzen und das Volk anzuweisen, was eszunächst laut der Vorschrift des Gesetzes zu thun habe. Dieserlas darauf den Abschnitt von den Festen vor, welche im siebentenMonate gefeiert werden sollten. In diesem Abschnitt kommt auchdie Vorschrift vor, daß Jedermann sieben Tage in Hütten zubringensollte zum Andenken daran, daß die Israeliten während der Wanderung

y Das. B-10 'n ist durchaus unverständlich, man

mnß dafür lesen 'n das gicbt der ganzen Anrede die rechte Abrundung.