Druckschrift 
2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 2 (1876) Vom babylonischen Exile (586) bis zum Tode des Juda Makkabi (160)
Entstehung
Seite
133
Einzelbild herunterladen
 

Die Auflösung der Mischehen.

133

Diese Absonderung war keineswegs streng nach dem Buchstaben desGesetzes, und Esra selbst, bei aller seiner Schriftknnde, war nichtim Stande, sie auf das Wort der Thora zurückzuführen, daß ehelicheVerbindungen mit Familien anderer Abstammung verpönt seien, wenndiese den Gott Israels bekannten. Allein diese Strenge war wohldoch zur Zeit nothwendig, wenn das winzige Juda sich nicht imGcwühle der Völker verlieren und seine geistige und sittliche Er-rungenschaft einbüßcn sollte. So mußten denn dieser Nothwendig-keit Opfer gebracht werden.

Diejenigen, welche im Augenblick der Erregung einen feierlichenEid geleistet hatten, mußten ihr Wort einlösen, sich mit blutendemHerzen von den Frauen aus den Familien der Nachbarvölkertrennen und ihre eigenen Kinder verstoßen. Die Söhne und Ver-wandten des Hohenpriesters mußten mit dem Beispiel vorangehen.An dem Tage, an dem sie die fremdvölkerlichen Frauen aus demHause wiesen, bekannten sie, daß sie mit der Mischehe eine schwereSünde begangen hätten und brachten ein Schuldopferst. Ihnenfolgten die übrigen Priester, Leviten und Geschlechter, die inJerusalem wohnten. Nicht so leicht machte sich die Sache in denLandstädten. Die Bewohner derselben standen in engerer Gemein-schaft mit den Nachbarvölkern und mußten fürchten, daß sie diesedurch Entlassung der aus ihren Familien heimgeführten Frauen zurFeindseligkeit reizen würden. Aber auch sie sollten sich der Strengeunterwerfen. Aus den für die Ausführung des Gesetzes eifrigstenNettesten wurde eine Art Senat gebildet, und dieser ließ durch Heroldein allen Städten Jnda's den Beschluß verkünden, daß alle diejenigen,welche Mischehen ciugegangen waren, sich innerhalb dreier Tage in

h Esra 10, 1819. Es ist kaum denkbar, daß die hohenpriesterlicheuFamilien und alle klebrigen, die in Jerusalem wohnten, mit der Losung ihrerEhen mehrere Monate bis nach dem Nißan des folgenden Jahres, bis dasUiüersuchungscomite chas. V. 16) eingesetzt war und seine Arbeit vollendet hatte,gewartet haben sollten. Sobald sie den Eid geleistet hatten, haben sie ohneZweifel ihn auch gleich darauf bethätigt. Das Comite war lediglich für dieZudäcr der Landbevölkerung eingesetzt. V. 19 1:^1 schließt

sich an V. öd., an Was betrifft, so hat Bcrtheau den Sinn

verkannt, wenn er es durch:und sind schuldig" übersetzt. Es steht vielmehrfür und ist eine Ellipse zu wie cs die beiden griechischen Ver-

sionen wicdergegeben haben. Sic brachten Schuldopfer wegen unerlaubterVermischung nach Leviticus 19, 20 fg.